Neue E-Scooter-Verordnung: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Elektroroller sind überall: Auf Radwegen, in der Stadt und außerhalb. Weil sie viele Fragen aufwerfen, haben wir uns der wichtigsten angenommen und beantworten sie hier.

Neue E-Scooter-Verordnung: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung eKFV hat die Mikromobilität revolutioniert. Elektroroller dürfen dank ihr am Straßenverkehr teilnehmen. Doch Unsicherheiten bleiben. Wo dürft ihr die Roller lenken? Wie schnell darf ein Roller sein? Und braucht ihr eine Straßenzulassung? Wir klären auf!

Wann trat die Verordnung in Kraft?

Die eKFV trat Mitte Juni 2019 in Kraft. Seitdem dürfen Elektroroller offiziell am Straßenverkehr teilnehmen. Die Richtlinie umfasst 60 Seiten, die vor allem die technischen Fragen klären.

Welche Voraussetzungen müssen E-Scooter und -Roller erfüllen?

E-Tretroller dürfen nicht langsamer als 6 km/h und nicht schneller als 20 km/h fahren. Die sogenannte Nenndauerleistung ist auf 500 Watt oder 1.400 Watt beschränkt. Die letztere Zahl gilt jedoch nur bei selbstbalancierenden Fahrzeugen, die mindestens 60 Prozent der Leistung zur Balancierung verwenden.

Elektroroller der Firma BMW
Mehrere Dutzend E-Scooter sind bereits zugelassen. Seit Anfang an gehört der BMW X2City dazu. (Foto: BMW Press)

Ferner müssen die Fahrzeuge über eine Lenk- oder Haltestange mit 50 cm bzw. 70 cm Breite verfügen. Elektroroller mit Sitz dürfen schmaler sein als die etwas breiteren Tretroller. Wie beim Fahrrad sind Vorder- und Hinterradbremse sowie Reflektoren vorgeschrieben. Hinzu kommen ein nach vorne gerichtetes Fahrt- und ein hinten platziertes Rücklicht.

Dürfen alle Scooter auf der Straße fahren?

Nein. Fahrzeuge müssen die oben genannten baulichen Anforderungen erfüllen. Zudem müssen sie eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) beim Kraftfahrtbundesamt beantragen. Erst nach Erteilung der ABE darf das jeweilige Modell auf die Straße.

Erhalten auch zuvor verkaufte Elektroroller eine Straßenzulassung?

Bereits im Handel angebotene Fahrzeuge, die nicht der eKFV entsprechen, können durch den Hersteller nachgerüstet werden. Auch ist es Besitzern möglich, eigenverantwortlich die Anforderungen durch Nachrüsten zu erfüllen. Als Besitzer müsst ihr dann jedoch eine Einzelbetriebserlaubnis beim TÜV beantragen.

Dürfen alle Personen E-Scooter fahren?

Nein, aber die Beschränkungen sind gering. Ihr müsst das 14. Lebensjahr vollendet haben, eine Führerscheinpflicht besteht nicht. Untersagt sind Fahrten mit zwei oder mehr Personen auf dem Roller, sowie das Führen des Fahrzeugs unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.

Brauche ich einen Helm, um mit dem E-Scooter fahren zu dürfen?

Nein, eine Helmpflicht sieht die eKFV nicht vor. Es ist dennoch ratsam, seinen Kopf zu schützen.

Elektroroller von Lime
Durch die Fußgängerzone? Nur, wenn es ausgewiesen ist.

Brauche ich für Elektrokleinstfahrzeuge eine Versicherung?

Ja, eine Haftpflichtversicherung muss abgeschlossen sein, wenn ihr einen eigenen E-Scooter fahren wollt. Die Kosten hierfür liegen bei 35 Euro bis 40 Euro pro Jahr, eine kleine Versicherungsplakette müsst ihr gut sichtbar am Fahrzeug anbringen.

Mietet ihr einen Leihscooter, ist die Haftpflichtversicherung in der Regel schon mit drin und eingepreist. Passiert euch da etwa ein Unfall, haftet diese Versicherung für Schäden an Dritten wie anderen Verkehrsteilnehmern oder Fahrzeugen.

Für den Verleiher Tier übernimmt das europaweit die Axa, bei Circ ist es die Signal Iduna, und Lime und Bird sind über die HUK-Coburg versichert.

Leihscooter-AnbieterHaftpflichtversicherung
TierAxa
CircSignal Iduna
LimeHUK-Coburg
BirdHUK-Coburg
DottAxa

Schäden, die euch selbst bei einer E-Scooter-Fahrt zustoßen, übernehmen diese Versicherungen nicht. Da greift im Falle eines Schadens eurer Gesundheit eure Krankenversicherung oder – in schwereren Fällen – eine private Unfallversicherung.

Wo dürfen die Elektroroller fahren?

Alle E-Scooter müssen auf Radwegen oder Straßen fahren, Bürgersteige sind tabu. Fahrt ihr trotzdem auf dem Gehweg, kann das mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet werden. Es hilft übrigens nicht, den Motor auszuschalten und allein mit Muskelkraft über den Gehweg zu fahren. Auch das bleibt verboten.

„Es ist“, schreibt das BMVI, „nicht möglich, während des Betriebs eines Fahrzeugs die Fahrzeugart zu wechseln, beispielsweise durch das Ausschalten des Motors“.

Elektroroller Straßenschild
Den Kommunen steht es frei, Gehwege zu kennzeichnen, auf denen E-Scooter und -Roller zugelassen sind. (Bildquelle: Bundesrat)

Es steht Kommunen jedoch frei, Ausnahmen durch ein zusätzliches, neues Verkehrszeichen auszuweisen. Noch ist die Debatte nicht beendet, wie wir den vorhandenen Verkehrsraum künftig nutzen können, also mit welchem Verkehrsmittel ihr wo fahren dürft. Die unterschiedlichen Standpunkte könnt ihr in einem aktuellen Deutschlandfunk-Beitrag nachhören.

Darf ich den E-Scooter im ÖPNV mitnehmen?

Das BMVI befürwortet die Mitnahme von E-Scootern und -Rollern im ÖPNV, besitzt allerdings nicht die Handhabe, die Betriebe dazu zu verpflichten. Dabei sind Elektrokleinstfahrzeuge ja gerade wegen ihres praktischen Nutzens auf der letzten Meile vom Bahnhof oder der Haltestelle nach Hause, zum Einkauf oder zur Arbeit so attraktiv.

Ob die Mitnahme erlaubt ist, regeln die Allgemeinen Beförderungsbedingungen, die ihr bei jedem Verkehrsunternehmen einsehen könnt. Derzeit steht hinter dieser Problematik ein fettes Fragezeichen.

Kann ich E-Scooter auch mieten?

Ja, bereits vor Start der deutschen eKFV haben sich im Ausland etliche Verleihfirmen gegründet, die nun auch den deutschen Markt erschließen. Darunter sind Firmen wie Lime, Tier oder Voi, deren markante Designs im Stadtbild auffallen.

Die technische Abnahme haben die Leihroller bereits hinter sich, auch sorgen die Verleihfirmen für die Versicherung. Die meisten E-Scooter-Verleiher setzen auf eine App, über die ihr die Roller finden und ausleihen könnt.

Welche Regeln gibt es beim Ausleihen von E-Scootern?

In einer Selbstverpflichtung haben die Verleiher Kommunen und Städten zugesagt, dass teils chaotische Ab- und Umstellen zu unterbinden. E-Roller dürft ihr nicht mehr ungeordnet auf Gehwegen, in Fußgängerzonen und auf öffentlichen Plätzen abstellen. Die Elektroroller-Mieter müssen das konforme Parken künftig per Foto nachweisen.

Elektroroller von Lime und Voi
Ordentlich abgestellt sind E-Scooter auch für weitere Mieter schnell zu finden. (Foto: Pixabay)

Verstöße können Verleiher im schlimmsten Falle mit Mietsperrungen ahnden. Umgekehrt stellen die Firmen in Aussicht, Nutzer zu belohnen, wenn diese die Regeln einhalten.

Die eKFV: Eine gelungene Verordnung

Unterm Strich ist die eKFV eine gelungene Verordnung, die der E-Mobilität einen großen Vorschub leistet. Doch Obacht: Solltet ihr einen Scooter kaufen, vergewissert euch, dass er den technischen Anforderungen entspricht oder der Hersteller eine Nachrüstung anbietet. Wenn dies nicht der Fall ist, kann es teuer werden. Selbiges gilt, wenn ihr auf Gehwegen fahrt. Gekennzeichnete Gehwege einmal ausgenommen, seid ihr verpflichtet, Straße oder Radweg zu nutzen.

Aufmacher: BMW Press

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4 Kommentare zu “Neue E-Scooter-Verordnung: Die wichtigsten Fragen und Antworten

  1. Der von euch abgebildete BMW X2City hat die Aufmerksamkeit nicht verdient. Am 27. April habe ich ihn für 2399 hart gesparte Renteneuros gekauft und bereits am Freitag, den 10. Mai versagte er bei vollem Akku den Dienst. Der Zweiradhändler, bei dem er bis heute steht, konnte keine Ursache entdecken und sein Lieferant hat weder Rat gewusst, noch einen neuen Roller bereitgestellt. Mir wurde gesagt, nach so kurzer Zeit hätte jede gute Firma den Roller ausgetauscht. Nicht so die Firma, die den BMW X2City an die Zweiradhändler ausliefert. Mir ist der Spaß vergangen und der Roller verleidet. Ich war stolz, ein deutsches Fabrikat gekauft zu haben und habe auf die Namen BMW und Kettler Alurad voreilig vertraut.
    Beste Grüße und viel Freude an allen anderen Modellen, R. Wenning

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