Legalize it! Dashcam- und Timelapse-Videos sollten in Deutschland erlaubt sein

Dashcams sind in Deutschland erlaubt, eine dauerhafte Aufzeichnung mit ihnen aber nicht. Das ist schade, findet Trendblogger Jürgen Vielmeier: Denn so gehen fantastische Aufnahmen verloren.

Legalize it! Dashcam- und Timelapse-Videos sollten in Deutschland erlaubt sein
Garmin Timelapse-Video

Kürzlich testete ich hier im Trendblog drei Garmin-Dashcams und betrachtete anschließend das Video-Material am Rechner. Ich schaute mir ein Video an, dann noch eins und dann noch eins. So verging fast eine Viertelstunde, nach der ich – viel entspannter als davor – meine eigentliche Arbeit fortsetzte.

Meine überraschende Erkenntnis: Es kann erstaunlich entspannend sein, sich Autofahrten anzuschauen, auch die eigenen. Ich verfolgte die Strecke noch einmal, die ich vor ein paar Tagen gefahren war, erinnerte mich an die Musik aus dem Radio oder den Podcast, den ich während der Fahrt gehört hatte (die Dashcams können mit Ton aufnehmen), und erinnerte mich an diese und jene Kurve.

Dauerhaft mit der Dashcam aufzeichnen? Nicht erlaubt

Es war fantastisch. Und dass die Dashcams jeweils noch die Uhrzeit, Geschwindigkeit und GPS-Koordinaten anzeigen, macht das Ganze zu einer Art Selbststudium: Wie schnell fahre ich so im Schnitt? Passt sich das Fahrverhalten der Umgebung an? War ich hier was schneller unterwegs, weil ich es eilig hatte?

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Man lernt dadurch viel über sich selbst und nimmt teilweise sogar Videos auf, die man gut und gerne mit Freunden oder sogar der ganzen Welt teilen könnte. „Meine jüngste Autofahrt? Klickt auf ein Like auf YouTube, Facebook oder Instagram!“ Das muss nicht zwingend derart turboentspannend sein wie Eisenbahnromantik im Fernsehen. Es gibt einige YouTuber, die Videos ihrer Fahrten online stellen und damit eine recht große Fangemeinde aufgebaut haben. Auch Timelapse-Videos, also Zeitraffer-Aufnahmen ganzer Autofahrten machen sich hier gut.

Man darf sie nur nicht aufnehmen…

Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. Mai dieses Jahres über die Nutzung von Dashcams war mit Spannung erwartet worden. Und ließ leider mehr Fragen offen, als es beantwortete. So ist es nun erlaubt, Videos aus einer Dashcam als Beweismittel vor Gericht vorzulegen. Ein dauerhaftes Aufzeichnen mit einer Dashcam bleibt aus datenschutzrechtlichen Gründen aber untersagt – oder sagen wir eher: in einer rechtlichen Grauzone.

Garmin: Lieber alles löschen, als was Falsches aufzeichnen

Technisch „löst“ zum Beispiel Hersteller Garmin das Problem mit einer recht radikalen Methode. Ein Mitte Juli vorgestelltes Software-Update für die Dashcams 55 und 65 (hier unser Hands-on) zeichnet Autofahren nun nicht mehr endlos auf. Die Videos werden nach nur drei Minuten wieder gelöscht, falls sie nicht markiert werden oder die Dashcam automatisch einen Unfall entdeckt hat. Und Timelapse-Funktionen? Sind für die Nutzung in Deutschland nunmehr gleich ganz deaktiviert. Bei Fahrten im Ausland kann man sie wieder einschalten.

Und das zeigt, wo der Hase im Pfeffer liegt. Anderswo sind Timelapse-Aufnahmen erlaubt, in Deutschland aber nicht. Folgt Deutschland damit also EU-Recht, schießt man über das Ziel hinaus oder bleibt es einfach nur im Unklaren? In der Pressemeldung zum Software-Update bezieht sich Garmin auch nicht etwa auf einen klaren Gesetzesparagraphen, den es ohnehin noch nicht gibt, sondern lediglich auf die Empfehlung eines Automobilclubs:

Garmin folgt mit dem Update der allgemeinen Empfehlung des ADAC, Aufnahmen ausschließlich auf unfallrelevantes Bildmaterial zu beschränken, um nicht gegen das Datenschutzgesetz zu verstoßen.

Das schießt über das Ziel hinaus. So ist es ja auch nicht verboten, größere Menschenansammlungen und Autos auf der Straße mit einer normalen Digitalkamera zu fotografieren. Selbst Kennzeichen darf man fotografieren, sofern der Halter nicht ausdrücklich widerspricht und man die Bilder nicht veröffentlicht. Aber mit einer Dashcam soll das grundsätzlich nicht mehr möglich sein?

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Technische Lösungen gefragt

Das muss doch lösbar sein und wenn, dann technisch: Zur Not sollte die viel beschworene künstliche Intelligenz hier einmal für etwas Sinnvolles herhalten. Mit einer Software, die Gesichter und Nummernschilder per Knopfdruck unkenntlich macht, wäre ein Dashcam-Filmen nicht mehr sofort datenschutzrechtlich bedenklich. Lösen könnte man das auch mit einer Nachbearbeitung am Rechner.

Was sind eigentlich Dashcams?

Aber es gänzlich nicht mehr zulassen? Dadurch geht der Gesellschaft mehr wunderbares Videomaterial verloren, als sie womöglich ahnt. Unterhaltsames, Spannendes, meinetwegen auch Hypnotisches, Einschläferndes. Dashcam-Aufzeichnungen und Timelapse-Videos sollten in Deutschland erlaubt werden. Legalize it!

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