Dashcams: Videos dürften als Beweis vor Gericht genutzt werden

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun endgültig entschieden: Dashcam-Aufnahmen dürfen hierzulande als Beweismittel vor Gericht verwendet werden, um Verkehrsunfälle zu klären.

Dashcams: Videos dürften als Beweis vor Gericht genutzt werden
Foto: Garmin

Bisher war die Rechtslage in Deutschland unklar und die Verwendung umstritten. Denn von Dashcams aufgenommene Videos wurden als Beweismittel vor Gericht nur dann angenommen, wenn sie nicht gegen das Datenschutzrecht verstießen. Waren Menschen und (unbeteiligte) Fahrzeuge mit ihren Nummernschildern zu erkennen, wurden Szenen von Unfällen häufig nicht als Beweis akzeptiert. Zumindest gab es in der Vergangenheit unterschiedliche Gerichtsurteile. Der Bundesgerichtshof traf nun eine aussagekräftigere Grundsatzentscheidung.

Aufnahmen von Dashcams zur Unfallklärung erlaubt

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verkündete am 15. Mai 2018: „Dashcams dürfen bei Verkehrsunfällen als Beweismittel verwertet werden.“ Zwar würden die Videos solcher Kameras gegen das Datenschutzrecht verstoßen, doch weil Beteiligte am Unfall sowieso Angaben zu Person, Führerschein und Versicherung machen müssen, wäre diese Tatsache nachrangig.

Aber: Unzulässig ist und bleibt das kontinuierliche Aufzeichnen, da hier das Datenschutzgesetz greift. In Zivilprozessen dürfen die Bilder eingesetzt werden, unter Umständen muss im Einzelfall entschieden werden.

Dashcams sind nun eine größere Bereicherung für Autofahrer. (Foto: Rolei)Dashcams sind nun eine größere Bereicherung für Autofahrer. (Foto: Rolei)
Dashcams sind nun eine größere Bereicherung für Autofahrer. (Foto: Rolei)

Ursache für die Entscheidung des Bundesgerichtshofs war der Fall zweier Autofahrer in Magdeburg. Beim Linksabbiegen war der eine mit dem anderen auf zwei nebeneinander verlaufenden Linksabbiegespuren kollidiert. Der Kläger besaß Aufnahmen einer Dashcam, die zuvor sowohl vom Amts- als auch vom Landesgericht Magdeburg nicht herangezogen wurden. Das gesamte Urteil des BGH könnt ihr auf Bundesgerichtshof.de nachlesen.

Ein Argument mehr für Dashcams

Was heißt das für uns in Zukunft? Dashcams werdet ihr bei einem Unfall gut gebrauchen können, da Amtsgerichte und Landesgerichte das BGH-Urteil als „Vorlage“ nutzen dürften. Ein grundsätzliches Beweisverwertungsverbot ist nicht mehr möglich. Dennoch ist unverändert zu beachten: Aufgenommene Videos dürfen nicht ohne weiteres (im Internet) veröffentlicht werden – daran hat sich nichts geändert.

Für Einsteiger und Anspruchsvolle: Die richtige Dashcam für jeden Geldbeutel

Habt ihr mit dem Kauf einer Dashcam geliebäugelt, ist dieses Urteil sicherlich ein weiteres Argument, das für solche Geräte spricht. Was ihr mit den flexiblen, helfenden Kameras fürs Auto anstellen könnt, das erfahrt ihr an anderer Stelle hier im Trendblog.

Neue Beiträge abonnieren!

Täglich frisch um 17 Uhr im Postfach

Themenauswahl

Änderungen jederzeit über die Abo-Verwaltung möglich – weitere Themen verfügbar

Jetzt kommentieren!

2 Kommentare zu “Dashcams: Videos dürften als Beweis vor Gericht genutzt werden

  1. Warum erwähnt Ihr nicht das der Betrieb einer solchen Dashcam eine Ordnungswidrigkeit ist und mit einem Bußgeld bestraft wird?

Schreibe einen Kommentar

*
*
Bitte nimm Kenntnis von unseren Datenschutzhinweisen.