Wann ist ein Internetzugang zu langsam? Bundesnetzagentur legt sich fest

Die Bundesnetzagentur klopft DSL-Providern auf die Finger. Eine „bis zu“-Angabe der Geschwindigkeit sollte demnach zu wenigstens 90 Prozent erreicht, eine Mindestgeschwindigkeit künftig Pflicht werden.

Wann ist ein Internetzugang zu langsam? Bundesnetzagentur legt sich fest
Geschwindigkeitsmessung mit breitbandmessung.de (Screenshot: Peter Giesecke)

Wenn ihr einen neuen Internetzugang für euer Zuhause sucht, findet ihr neben den groß dargestellten Download-Geschwindigkeiten auch meist den kleinen Zusatz „bis zu“. Ursprünglich war der Grund dafür, dass die tatsächlich verfügbare Bandbreite an DSL-Anschlüssen von der Länge des Kabels abhängt, das in euer Haus kommt. Doch die Provider haben auch gelernt, dass sie damit durchkommen.

Drei Kriterien müssen erfüllt sein

Mir wurde vor drei Jahren ein 8-Mbit-Anschluss verkauft mit dem Hinweis, dass ich in meiner Wohnung nur auf 6 Mbit/s kommen würde. Tatsächlich haben viele, stichprobenartige Messungen ergeben, dass die Download-Geschwindigkeit noch weit darunter lag. Teilweise brach die Verbindung vollständig ab. Die Bundesnetzagentur hat nun Kriterien festlegt, wie sich betroffene Nutzer dagegen wehren können.

Sicherlich darf der Provider auch mal die Werte unterschreiten, die er als maximale Download-Geschwindigkeit in den Vertrag geschrieben hat – allerdings nicht zu oft. Eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung liegt vor, wenn:

  1. nicht an mindestens zwei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 % der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden,
  2. die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 % der Messungen erreicht wird oder
  3. die vertraglich vereinbarte minimale Geschwindigkeit an mindestens zwei Messtagen jeweils unterschritten wird.

So der Wortlaut der Bundesnetzagentur. Punkt drei offenbart, dass in Zukunft auch eine Mindestgeschwindigkeit festgeschrieben wird.

Ein kurzer Aussetzer reicht nicht

Es ist jedoch eure Aufgabe, das mehrmalige Unterschreiten der Werte nachzuweisen. Auch hierfür hat die Bundesnetzagentur Kriterien festgelegt. So müsst ihr messen:

  1. Es müssen mindestens 20 Messungen erfolgen.
  2. Die Messungen müssen an mindestens zwei unterschiedlichen Tagen vorgenommen werden.
  3. Die Messungen sollen sich im gleichen Umfang auf die beiden Tage verteilen, sodass mindestens 10 Messungen an einem Tag erfolgen.
  4. Die Messungen sind mit LAN-Verbindung vorzunehmen.
  5. Die Messungen sollen über die im Rahmen der Breitbandmessung bereitgestellte installierbare Version durchgeführt werden.

Also: Die neuen Kriterien zur Feststellung, wann ein Internetanschluss zu langsam ist, beziehen sich auf Breitbandanschlüsse im Festnetz, nicht auf den Mobilfunk. Und ihr müsst ein zertifiziertes Tool nutzen. Die Bundesnetzagentur hat dafür die Website breitbandmessung.de geschaffen. Zum Jahresende soll noch eine Software folgen, die ihr auf eurem Rechner installieren könnt. Dieses Tool misst dann nicht nur die konkreten Werte, sondern dokumentiert diese auch ordnungsgemäß. Zudem werden die Daten in anonymisierter Form an die Bundesnetzagentur übermittelt und fließen in den Bandbreitenatlas ein.

Und was ist mit dem Kundenservice?

Bevor die Bundesnetzagentur dann eurem Provider aufs Dach steigt, misst sie aber selbst noch einmal nach. Schließlich kann ein Einbruch bei der Download-Geschwindigkeit viele Ursachen haben. In meinem Fall hat ein Blick auf das Dashboard meines WLAN-Routers ergeben, dass der Signal-Rausch-Abstand zu klein geworden war. Vermutlich haben sich zu viele Mieter im Haus einen DSL-Anschluss zugelegt, und es kam zu Interferenzen zwischen den einzelnen Kabeln.

Ehrlich gesagt bezweifle ich, dass die Bundesnetzagentur den DSL-Provider dazu hätte zwingen können, die Verkabelung im Haus neu vorzunehmen (oder den Marktführer oder den Vermieter). Ich bin einfach zu einem Kabelanbieter gewechselt und surfe gerade mit 100 Mbit/s im Internet. Technisch läuft alles einwandfrei. Bestellt hatte ich allerdings nur einen Anschluss mit 32 Mbit/s. Ohne Einverständnis wurde ich hochgestuft. Ich wünschte, die Bundesnetzagentur würde auch beim Kundenservice den Provider mehr auf die Finger schauen.

Neue Beiträge abonnieren!

Täglich frisch um 17 Uhr im Postfach

Themenauswahl

Änderungen jederzeit über die Abo-Verwaltung möglich – weitere Themen verfügbar

Jetzt kommentieren!

Schreibe einen Kommentar

*
*
Bitte nimm Kenntnis von unseren Datenschutzhinweisen.