Account teilen: So geht’s bei Netflix, Amazon, Sky und Maxdome

Einer zahlt, zwei gucken. Der Streaming-Account wird oft mit Freunden geteilt. Was ist erlaubt? Was nicht? Serien schauen in der Grauzone.

Account teilen: So geht’s bei Netflix, Amazon, Sky und Maxdome
(Bild: Unsplash/DESIGNECOLOGIST)

Wieviele Personen können hier gleichzeitig schauen?

  • 1 Netflix-Abo
  • 3 Familienmitglieder
  • 5 registrierte Geräte mit Netflix-App

Nun ja, bei Netflix hängt es vom Tarif ab. Basis, Standard und Premium unterscheiden sich nicht nur in der Bildqualität, in der ihr die Serien und Filme streamen könnt, sondern auch in der Anzahl der Geräte, mit denen ihr Netflix parallel schauen dürft. Also ihr und: Familienmitglieder? Mitbewohner? Beste Freunde?

Wie sich die Tarife der Streamingdienste unterscheiden

Die Zahl der parallel nutzbaren Streams bezieht sich schon mal nicht auf die Anzahl der Geräte. Da könnt ihr durchaus mehr anmelden: Computer, Smart-TV, Set-Top-Box, Spielekonsole, Tablet oder Smartphone. Doch es dürfen immer nur so viele gleichzeitig online sein, wie euer Tarif zulässt.

Genauso verhält es sich mit den Nutzern. Ihr könnt ebenfalls mehr Personen anmelden, als euer Vertrag vorsieht. Entscheidend ist bloß, wieviele gleichzeitig schauen dürfen.

Streaming-TarifNutzerPreis pro Monat
Netflix Basis17,99 Euro
Netflix Standard210,99 Euro
Netflix Premium413,99 Euro
Amazon Prime Video37,99 Euro
(69 Euro pro Jahr)
Sky Ticket Entertainment19,99 Euro
Sky Ticket Cinema114,99 Euro
Maxdome27,99 Euro

Bitte bedenken: Tarifstruktur und Preise sind eine Momentaufnahme aus dem Sommer 2018.

Problem: Account-Sharing

Und wenn sich nun mehr Geräte einloggen wollen, als dies zulässig ist? Dann erscheint eine Fehlermeldung wie diese hier: „Ihr Netflix-Konto wird auf einem anderen Gerät verwendet.“ Bei Sky Ticket heißt es: „Du hast bereits eine bestehende Session. Willst du sie beenden und dich hier neu anmelden?“.

Sky Ticket erlaubt keine parallele Nutzung und unterbindet dies (Screenshot)
Sky Ticket erlaubt keine parallele Nutzung und unterbindet dies (Screenshot)

Habt ihr vergessen, euch auf einem der Geräte auszuloggen? Oder habt ihr euren Zugang an zu viele Leute verteilt? Würden die wirklich alle in diesem Moment schauen?

Wem ihr das Passwort zu eurem Streaming-Konto anvertraut, ist aber noch aus einem anderen Grund nicht unwichtig: Das Account-Sharing mit Freunden und Bekannten ist unter Umständen nicht erlaubt. Zumindest handelt es sich um eine Grauzone. Einige Anbieter tolerieren dies. Doch das kann sich jederzeit ändern.

Wollt ihr wirklich euer Passwort herausgeben?

Andere mitschauen zu lassen, ist naheliegend, wenn ihr zum Beispiel den Tarif Netflix Standard gebucht habt, um in besserer Qualität zu schauen, aber alleine wohnt. Dann habt ihr ein zweites Nutzungsrecht übrig. Ihr könntet eure Zugangsdaten einem Freund geben oder jemandem aus der Familie. Auch wenn er nicht in eurem Haushalt wohnt.

Bei Netflix könnt ihr mehr Nutzerkonten anlegen, als parallele Streams erlaubt sind (Bild: Peter Giesecke)
Bei Netflix könnt ihr mehr Nutzerkonten anlegen, als parallele Streams erlaubt sind (Bild: Peter Giesecke)

Dabei müsst ihr nicht einmal euer Passwort preisgeben. Es reicht schon, wenn ihr eure Daten auf seinem Gerät eingebt. Das Passwort lässt sich dann nicht mehr ersehen. Doch Vorsicht: Eure Freunde können dann bei Maxdome auf eure Kosten Filme kaufen, Bei Amazon kann es sogar richtig teuer werden.

Habt ihr nun den Verdacht, dass jemand euren Netflix-Account mitnutzt, ohne dass ihr dies wollt, könnt ihr euch in den Konto-Einstellungen „Aus allen Geräten ausloggen“. Dann das Passwort ändern und niemand kann mehr mit eurem Zugang netflixen – außer ihr selbst.

Ein Blick in die AGB

Was in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. in den Nutzungsbedingungen für die jeweiligen Streamingdienste steht, ist oft sehr schwammig. Vermutlich ist das auch so gewollt.

Das Mitglied, das das Netflix-Konto erstellt hat und dessen Zahlungsart mit den Mitgliedsgebühren belastet wird (der „Kontoinhaber“), hat Zugriff auf und Kontrolle über das Netflix-Konto und die Netflix-kompatiblen Geräte, die für den Zugriff auf den Netflix-Dienst genutzt werden, und ist somit für jegliche mit dem Netflix-Konto in Verbindung stehenden Aktivitäten verantwortlich.

Um die Kontrolle über das Konto zu bewahren und den Zugriff durch Unbefugte zu verhindern (einschließlich des Titelverlaufs für das jeweilige Konto), sollte der Kontoinhaber immer die Kontrolle über die für den Zugriff auf den Dienst genutzten Netflix-kompatiblen Geräte haben und das Passwort beziehungsweise die Kontoangaben zur gewählten Zahlungsart nicht an Dritte weitergeben.

Wer zahlt, muss also Zugriff auf alle Geräte haben. Sprich: Vati soll der Tochter das Smartphone jederzeit aus der Hand nehmen dürfen? Und wenn sie das Haus verlässt, darf sie das Gerät nicht mitnehmen? Netflix hat sich das eine sehr seltsame Formulierung ausgedacht.

In den Nutzungsregeln von Amazon Prime Video findet sich folgender Passus:

Sie können über ein und dasselbe Konto bei Amazon bis zu drei Videos gleichzeitig streamen. Sie dürfen das Video aber nicht zur gleichen Zeit auf mehr als zwei Geräten streamen.

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von amazon.de heißt es dagegen:

Wenn Sie einen Amazon Service nutzen, sind Sie für die Sicherstellung der Vertraulichkeit Ihres Kontos und Passworts und für die Beschränkung des Zugangs zu Ihrem Computer und Ihren mobilen Geräten verantwortlich und soweit unter anwendbarem Recht zulässig, erklären Sie sich damit einverstanden, für alle Aktivitäten verantwortlich zu sein, die über Ihr Konto oder Passwort vorgenommen werden.

Und wieder das gleiche Problem: Mehrere Filme gleichzeitig streamen ist grundsätzlich erlaubt, aber die Weitergabe der Zugangsdaten sollte eigentlich nicht erfolgen. Wie das genau zusammenpassen soll, sagen auch diese AGBs nicht. Eine Grauzone. Streitigkeiten müsste im Zweifelsfall ein Gericht klären.

Der Verdacht liegt nahe, dass die Anbieter eine kleine Drohkulisse aufbauen wollen, auf absehbare Zeit aber kein Exempel statuieren werden. Zumindest so lange nicht, wie es noch neue Kunden zu gewinnen gibt. Jedenfalls ist mir kein Fall bekannt, bei dem ein Streaminganbieter seine Kunden abgemahnt oder sogar Schadensersatz gefordert hätte.

Sky Ticket (Testbericht) bietet beim selben Problem ein ähnlich großes Fragezeichen: Die Nutzungsbedingungen sagen schlichtweg nichts zum Thema. Technisch ist immer nur ein Stream möglich. Theoretisch könnten aber mehrere Personen sich beim Seriengucken abwechseln.

Maxdome wird dann schon etwas deutlicher:

Kennwörter/Passwörter dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Der Kunde wird sie nach erstmaliger Zurverfügungstellung und sodann in regelmäßigen Abständen ändern. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von dem Kennwort/Passwort Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde das Kennwort/Passwort unverzüglich zu ändern.

Aber auch für Maxdome gilt: Da zwei parallele Streams ausdrücklich erlaubt sind, müssen die Passwörter in irgendweiner Form weitergegeben werden – auch wenn es nur innerhalb der Familie ist.

Fazit

Außer Sky Ticket erlauben alle hier vorgestellten Streaminganbieter, dass mehrere Personen mit einem Account gleichzeitig Serien und Filme schauen. Doch sie ziehen keine klare Grenze: Innerhalb der Familie, die in einer Wohnung lebt, darf der Account geteilt werden. Was aber ist mit Sohn oder Tochter, die zum Studium in eine andere Stadt gezogen ist? Was ist mit Wohngemeinschaften? Was ist mit Freunden?

Eine Lösung haben wir zumindest für folgendes Problem anzubieten: Wenn das Problem darin besteht, dass gerade mehr Leute streamen wollen, als der Vertrag zulässt, dann solltet ihr einige Titel in der App herunterladen. Dann könnt ihr sie jederzeit offline schauen.

Mit Sky Ticket geht das leider nicht.

Sämtliche Zitate aus den AGBs und Nutzungsbestimmungen wurden zum Monatswechsel Juni/Juli 2018 abgerufen.

Beitragsbild: Unsplash/DESIGNECOLOGIST

Neue Beiträge abonnieren!

Täglich frisch um 17 Uhr im Postfach

Themenauswahl

Änderungen jederzeit über die Abo-Verwaltung möglich – weitere Themen verfügbar

Jetzt kommentieren!

2 Kommentare zu “Account teilen: So geht’s bei Netflix, Amazon, Sky und Maxdome

  1. Guten Tag Kundenservice Amazon,
    leider sind ich und meine Schwester aus der Mitgliedschaft bei Netflix ausgeschlossen worden. Aus diesem Grunde möchte ich jetzt für mich und meine Schwester eine neu Mitgliedschaft beim Netflix über Amazon-Stick einrichten, aber weiss nicht, wie das geht. Ich
    brauche Ihre Hilfe in dem Sinne,dass Sie mir Schritt für Schritt erklären(kann per e-mail sein), wie ich dies mache. Ich danke Ihnen im Voraus.

    freundliche Grüße
    Helena Sauerbrei

    1. Wir sind weder Amzazon noch Netflix, vielleicht können wir Ihnen aber ein bisschen helfen.

      Wenn Netflix Ihren Zugang gesperrt hat, dann werden Sie den auch nicht mehr auf einem anderen Gerät einrichten können – also auch nicht auf einem Fire-Stick von Amazon.

      Sie müssen herausfinden, warum Netflix Sie gesperrt hat.

      Netflix hat in letzter Zeit einige Konten gesperrt, die geteilt wurden, obwohl dies von den AGBs nicht erlaubt wurde. Das könnte bei Ihnen der Fall gewesen sein, wenn Sie und Ihre Schwester erwachsen sind und nicht mehr zusammen in einem Haushalt leben.

      Anders: Wenn zwei Schwestern, die 15 und 17 Jahre alt sind und deren Eltern kein Netflix-Abo zahlen wollen, können sich sehr wohl einen Zugang teilen. Falls es in so einem Fall zu einer Sperre seitens Netflix kommt, hilft der Kundenservice von Netflix bei der Einrichtung weiter.

Schreibe einen Kommentar

*
*
Bitte nimm Kenntnis von unseren Datenschutzhinweisen.