Kabelgebühr fällt weg: Jetzt einfach Miete kürzen?

Künftig dürfen Vermieter die Kosten für einen Kabelanschluss nicht mehr über die Mietnebenkosten abrechnen. Einfach kommentarlos die Miete kürzen solltest du dennoch nicht.

Kabelgebühr fällt weg: Jetzt einfach Miete kürzen?
Kabelgebühr fällt weg – sinkt damit automatisch die Miete? (Bild mit KI erstellt)

Der Zeitpunkt ist nicht ideal gewählt, die Botschaft aber gut: Mitten während der EM 2024 zum 1. Juli endet das Nebenkostenprivileg. Das hatte es Vermietern erlaubt, die Kosten für einen Sammelanschluss des Hauses für Kabel-TV auf die Mieter:innen umzulegen. Aber wie gehst du als Mieter:in nun korrekt vor, um die Kabelgebühr nicht länger zu bezahlen? Wir gehen alle Möglichkeiten mit dir durch.

Inhalt:

  1. Vermieter kündigt Anschluss und informiert dich
  2. Vermieter lässt Anschluss weiter laufen
  3. Du kündigst, weil Vermieter nicht selbst aktiv wird
  4. Du findest eine Einigung mit dem Vermieter

1. Vermieter kündigt Anschluss, reduziert deine Miete

So läuft es im Idealfall: Der Vertrag, den dein Vermieter mit dem Kabelanschluss-Anbieter (meistens Vodafone oder PYUR oder eine Vorgängerorganisation wie Ish, UnityMedia, Kabel Deutschland oder Liberty Global) gemacht hat, läuft entweder zum 30.6.2024 aus, oder der Vermieter kündigt diesen. Darüber informiert er dich und legt dir eine veränderte, für gewöhnlich reduzierte, Nebenkostenvorauszahlung vor. Du musst dann eigentlich nichts weiter tun, außer deine bisherige Miete um den neuen Betrag anzupassen und deinen Dauerauftrag entsprechend zu ändern.

2. Vermieter lässt Anschluss weiter laufen

Das ist nicht der Idealfall für dich und auch nicht der Normalfall, aber auch das kann vorkommen: Der Vermieter verlängert den Sammelvertrag mit dem Kabelanbieter für die Immobilie, in der du wohnst. Darüber muss er dich aber schriftlich informieren und dir die Möglichkeit der Zustimmung oder Absage dafür geben. Tut er es einfach so, hast du das Recht dem zu widersprechen. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.

3. Du kündigst den Anschluss beim Vermieter

Ab dem 1.7.2024 hast du als Mieter:in das Recht, dir selbst einen TV-Anschluss nach Wahl zuzulegen oder darauf künftig zu verzichten. Wenn der Vermieter seinerseits beschließt, den bisherigen Sammelvertrag mit dem Kabelanbieter weiterlaufen zu lassen, musst du dich dem nicht beugen.

Wird dein Vermieter aber nicht selbst aktiv und kürzt deine Mietnebenkosten nicht oder reagiert auch nicht auf deine Anfragen dazu (siehe nächster Abschnitt), solltest du formell beim Vermieter kündigen. Setze dazu ein Schreiben per Post auf mit dem Betreff „Kündigung Kabelanschluss“. Schreibe darin, dass du nach dem 31.6.2024 deinem Recht nachkommen möchtest, keinen Kabelanschluss bei deinem Vermieter mehr zu beziehen. Weise auch auf dein Recht hin, dass du das darfst und verlange (freundlich!) dass er deine Nebenkostenvorauszahlung entsprechend verringern möge. Schicke ihm dieses Schreiben per Einschreiben, damit du die Bestätigung hast, dass es ihn erreicht hat.

Kabelgebühr in der Nebenkostenabrechnung
Bei einem Sammelanschluss taucht eine Bezeichnung wie „Kabelgebühr“ in der Nebenkostenabrechnung auf.

Bis der Vermieter darauf reagiert, solltest du die vereinbarte Nebenkostenvorauszahlung unverändert weiterlaufen lassen. Reduziere vorerst nicht selbstständig die Miete um die Kabelgebühr! Das kann dich in rechtliche Schwierigkeiten bringen und gäbe dem Vermieter im schlimmsten Falle einen Kündigungsgrund. Die zu viel gezahlten Beiträge für die Kabelgebühr muss der Vermieter dir rückwirkend erstatten. Das kann er allerdings auch auf andere Weise als einer geringeren Gesamtmiete tun, etwa mit einer Verrechnung mit der Warmwasserpauschale oder mit Hausmeisterkosten.

Dein Vermieter reagiert auch auf das Einschreiben nicht? Dann solltest du dich an den Mieterbund wenden und um Ratschlag fragen. In allen Fällen solltest du die zu viel gezahlte Kabelgebühr beim Vermieter schriftlich beanstanden und möglichst binnen 12 Monaten nach dem 31.6.2024 eine Verrechnung fordern.

4. Du findest eine Einigung mit dem Vermieter

Im Idealfall kündigt der Vermieter den Haus-Kabelanschluss selbst oder der Vertrag läuft aus. Darüber informiert er dich. Passiert das nicht, schreibe deinen Vermieter an oder ruf an und frage nach. Bitte um eine schriftliche Bestätigung, dass du deine Miete um die genannte Kabelgebühr reduzieren darfst oder frage gleich nach einer angepassten Nebenkostenabrechnung. Der Vermieter teilt dir dann mit, wie ihr weiter verfahren wollt.

In meinem Falle lief es tatsächlich so: Der Vermieter machte einen Aushang im Treppenhaus, in dem er auf die geänderte Rechtslage aufmerksam machte. Der Aushang enthielt aber nur Informationen darüber, dass Mieter:innen ab dann selbst für ihren TV-Anschluss zuständig sind, nicht wie mit den Kabelgebühren verfahren würde.

Ich schrieb meinen Vermieter per WhatsApp an, fragte nach der Kabelgebühr und erhielt zum Glück recht schnell die Antwort, dass ich meine Nebenkostenvorauszahlung gerne um den frei werdenden Betrag reduzieren dürfe. In meinem Falle: immerhin 15 Euro im Monat. Die spare ich gerne, weil ich selbst gar kein Live-TV mehr gucke.

Läuft ein Großereignis, z.B. im Sport, kannst du die Spiele etwa der Fußball-EM über den Livestream von ARD und ZDF ohne weitere Kosten auf einem Smart TV empfangen. Eine Alternative ist Joyn, wo du die Angebote von ARD und ZDF nach einer Anmeldung kostenlos streamen kannst. IPTV-Anbieter wie Waipu, Zattoo oder MagentaTV haben oft monatlich kündbare Angebote, nicht selten in Kombination mit anderen Videoplattformen wie RTL+ oder Netflix.

Wenn du weiterhin regelmäßig Live-TV empfangen möchtest, schau dir außerdem gerne unseren Beitrag über Kabelanschluss-Alternativen an und welche Vor- und Nachteile sie haben.

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