Nebenkostenprivileg für Kabelanschluss endet: Deshalb sinken deine Mietkosten

Vielen unbekannt, zwackt das Nebenkostenprivileg monatlich Geld aus der Haushaltskasse ab – für einen (ungenutzten) Kabelanschluss. Das ändert sich spätestens zu 2024.

Nebenkostenprivileg für Kabelanschluss endet: Deshalb sinken deine Mietkosten
(Foto: Kindel | Media / Pexels)

Zu den unbekanntesten Posten in der Betriebskostenabrechnung gehört das Nebenkostenprivileg. Das sind die monatlichen Kosten, die du für den Kabelanschluss berappst. Ob du ihn nun nutzt oder nicht.

Nun aber ist spätestens zum Juli 2024 Schluss damit! Wir klären dich über die Änderungen auf.

Inhalt:

Was ist das Nebenkostenprivileg?

Das Nebenkostenprivileg bedeutet die Umlagefähigkeit für den Kabelanschluss in der Betriebskostenabrechnung deiner Mietwohnung oder deinem Mietshaus. Der entsprechende Passus findet sich in § 2 Nr. 15 der Betriebskostenverordnung.

Bislang hast du vielleicht den Kabelanschluss bezahlt, ohne ihn wirklich zu nutzen. klar, denn in Zeiten von Streaming-Apps und Internet-TV ist das Kabelfernsehen nur noch eins von vielen Zugangsmöglichkeiten zum linearen TV.

Aber es fallen auch Internet- und Telefonanschlüsse unter den Sammelbegriff „Kabelanschluss“. Auch das – Internet über die DSL-Dose und Festnetztelefon – sind langsame Auslaufmodelle.

Für Vermieter und Hausverwaltungen spielte das aber bislang keine Rolle. Sie schlossen häufig Sammelverträge für alle im Haus befindlichen Mietparteien. Und somit musste auch jede dieser Mietparteien einen Teil der Kosten tragen. Selbst wenn sie den Anschluss nicht nutzte. Das ändert sich nun – langsam.

Zu wann ist das Nebenkostenprivileg abgeschafft?

Die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes trat zum 1. Dezember 2021 in Kraft. Seitdem können Vermieter und Hausverwaltungen auf die Umlage der Kabelanschlussgebühren verzichten. Verpflichtend ist das aber nicht.

Denn es gilt eine Übergangsfrist, die zum 30. Juni 2024 endet.

Erst dann darf der Vermieter oder die Hausverwaltung den Kabelanschluss nicht mehr auf die Nebenkosten umlegen.

Aber es lohnt möglicherweise ein Blick ins Kleingedruckte und das Stammdatenblatt der Mietimmobilie. Denn die Altverträge für Kabelanschlüsse dürfen nur bis Mitte 2024 weiterlaufen, wenn der Vermieter oder die Hausverwaltung die Verteileranlage vor dem 1. Dezember 2021 installierte und in Betrieb nahm.

Was sind die Auswirkungen der Nebenkostenprivileg-Abschaffung?

Du schaust übers Internet fern, obwohl du auch einen Kabelanschluss in deiner Wohnung hast? Dann kannst du dich freuen – denn bislang hast du für beides bezahlt. Mit dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs sparst du dir auch die Kabelgebühren.

Möchtest du dennoch einen TV-Kabelanschluss, kannst du spätestens ab 1. Juli 2024 deinen Anbieter frei wählen. Ob das dann billiger oder teurer wäre als die Sammelverträge heutzutage, darüber streiten Experten.

Aber die Alternativen sind ja vorhanden: Internet-TV, Antennenfernsehen via DVB-T2 HD, IPTV (Liveprogramm und Online-Mediatheken) als auch Satellitenfernsehen.

Die Verbraucherzentrale berichtet, die ersten Erfahrungen würden zeigen, dass der Preis eines entsprechenden Einzelnutzungsvertrags bei etwa 8 bis 10 Euro im Monat läge.

Was ändert sich für Empfänger des Bürgergelds?

Ehemalige ALG-II- bzw. Hartz-4-Empfänger – nunmehr Empfänger des Bürgergeldes – bekamen ihren Kabelanschluss nur dann bezahlt, wenn dieser auf der Nebenkostenabrechnung als Sammelanschluss zu finden war. Gab es Einzelverträge zu den Kabelanschlüssen, waren diese aus dem eigenen Budget zu zahlen.

Es ändert sich also nur etwas in Hinblick auf die Gleichberechtigung unter Bürgergeld-Empfängern: Spätestens ab Juli 2024 müssen sie alle selbst für den Anschluss bezahlen. Es sei denn, der Gesetzgeber ändert noch etwas – wofür es derzeit keine Anhaltspunkte gibt.

Was passiert mit meinem Kabelanschluss, wenn ich ihn nicht nutze?

Einfach schwarz weitersehen, auch wenn die Gebühren nicht beglichen sind, ist nicht. Der Kabelanbieter sperrt die Leitung schlicht und ergreifend. Folgt die Kabelversorgung über ein Sternnetz, sperrt der Anbieter die Dose vom Keller aus. Ist eine ältere sogenannte Baumstruktur vorhanden, setzt der Anbieter eine Sperrdose.

Kann ich TV-, Internet- und Festnetz-Kabelanschluss einzeln buchen?

Ja, das funktioniert. Der lokale Kabelanbieter hat die Möglichkeit eine Filterdose zu setzen. Die lässt beispielsweise nur das TV-Signal durch oder die Informationen für Internet und/oder Fernsehen.

Es können für die Installation der Filterdose Kosten entstehen, aber in der Praxis ist es schon heute möglich, sich individuell zu entscheiden.

Kabelanschluss an einer Antennendose
Die Filter- bzw. Sperrdosen in deiner Wohnung bündeln Telefon, Internet und TV-Signale. (Foto: H7 / Wiki Commons)

Was Vermieter tun müssen

Bist du Vermieter, gibt es auch für dich etwas zu beachten. Denn hast du in deinen Mietobjekten Sammelverträge für Kabelanschlüsse abgeschlossen, musst du diese zu spätestens Ende Juni 2024 kündigen. Laufen die Verträge weiter, bleibst du auf den Kosten sitzen.

Aber aus diesem Grund hat der Gesetzgeber ja die entspannte Übergangsfrist von über 3 Jahren ins Gesetz eingebaut. Bereits heute kannst du mit deinen Mietparteien eine vorzeitige Entfernung des Kabelanschlusses aus den Betriebskosten vereinbaren.

Allerdings brauchst du hier die Zustimmung des Mieters.

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