Tatsächlich könnte dieses Programm dazu beitragen, dass 2020 der Durchbruch Autos ohne fossile Treibstoffe näher rückt. Volkswagen, Mercedes, BMW, Tesla und internationale „Newcomer“ wie Euronics-Partner Aiways oder Borgward buhlen mit neuen klimafreundlichen Modellen um Kunden. In diesem Beitrag erfahrt ihr, welche Fahrzeuge der Bund fördert, wie ihr an den Umweltbonus kommt und welche Einschränkungen gelten.
Das Programm ist nicht neu, bis Ende Februar 2020 subventionierten Bund und Hersteller exakt 179.473 Fahrzeuge. Das ist noch immer nicht genug, um den CO2-Flottenverbrauch deutlich zu senken. Doch seit dem 18. Februar 2020 haben sich die Fördersätze um bis zu 50 Prozent erhöht, was den Absatz ankurbeln sollte.
Bis zu 6.000 Euro spart ihr ein, solltet ihr euch für einen flotten Stromer entscheiden.
Ihr wollt schneller zur Antwort kommen? Dann klickt einfach auf den entsprechenden Punkt unseres Inhaltsverzeichnisses:
- Was fördert der Bund mit dem E-Mobilität-Förderprogramm?
- Wer ist antragsberechtigt?
- Muss das Fahrzeug auf den Antragsteller zugelassen sein?
- Welche Elektrofahrzeuge fördert der Bund?
- Wie hoch fällt die Förderung aus?
- Ab wann gewähren Bund und Hersteller den Umweltbonus?
- Wie läuft die Förderung ab?
Was fördert der Bund mit dem E-Mobilität-Förderprogramm?
Zum Ziel gesetzt hat sich die Bundesregierung, die E-Mobilität mit geldwerten Anreizen zu stärken. So möchte der Gesetzgeber die Reduzierung der Schadstoffbelastung in der Luft weiter senken. Dabei ist es Antragstellern und Antragstellerinnen überlassen, ob sie E-Fahrzeuge kaufen oder leasen möchten.
Neben nagelneuen Fahrzeugen fördert das neu aufgelegte Programm auch junge gebrauchte Elektrofahrzeuge. Darunter fallen alle förderfähigen Fahrzeuge, die mit der zweiten Zulassung maximal 12 Monate erstzugelassen gewesen sind. Weiter dürfen diese Fahrzeuge eine maximale Laufleistung von 15.000 Kilometern aufweisen und nachweislich nicht schon durch einen Umweltbonus oder eine vergleichbare staatliche Förderung in einem anderen EU-Staat gefördert gewesen sein.
Der Einbau eines akustischen Warnsystems (AVAS) für E-Autos ist ebenfalls förderwürdig. Dieses fördert der Gesetzgeber pauschal mit 100 Euro. Voraussetzung ist der serienmäßige Einbau vom Hersteller oder durch eine autorisierte Werkstatt.
Erstzulassung | Zweitzulassung | |
---|---|---|
Frühestes Datum der Erstzulassung (relevant für neue Förderrichtlinie) | Nach dem 4. November 2019 | Nach dem 4. November 2019; Förderung nur möglich, wenn Erstzulassung maximal vor 12 Monate erfolgte |
Antragstellung | Spätestens ein Jahr nach Zulassung auf Antragsteller/in | Spätestens ein Jahr nach Zulassung auf Antragsteller/in |
Weitere Merkmale für Förderungsantrag | Fahrzeug muss im Inland auf Antragsteller zugelassen werden und mindestens 6 Monate zugelassen bleiben | Fahrzeug muss im Inland auf Antragsteller zugelassen werden und mindestens 6 Monate zugelassen bleiben |
Maximaler Kaufpreis | Maximal 65.000 Euro für Netto-Listenpreis des Basis-Modells | Maximal 65.000 Euro für Netto-Listenpreis des Basis-Modells |
Maximale Laufleistung | - | 15.000 Kilometer |
Andere, zusätzliche Förderung erlaubt? | Nein | Nein. Keine Förderung, wenn bereits bei Erstzulassung ein Umweltbonus ausgezahlt wurde oder ein anderes EU-Land eine ähnliche staatliche Förderung gewährte; Nachweis erforderlich |
Mindestdauer der Zulassung für Förderung | 6 Monate | 6 Monate |
Das Programm ist bis 2025 aktiv.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine. Kommunale Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit können ebenso eine Förderung beantragen. Dazu gehören Friedhöfe, Freibäder, Anstalten des öffentlichen Rechts einer Kommune, Abwasserzweckverbände und Schulen der Kommunen.
Ausgeschlossen sind der Bund und die Bundesländer, sowie deren Einrichtungen und Kommunen. Alle öffentlichen Einrichtungen des Staates, die § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erfüllen. Die Automobilhersteller, die sich an der Finanzierung des Umweltbonus‘ beteiligen, können ebenfalls keine Förderung beantragen. Für Antragsteller, gegen die ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet ist, gilt dies ebenso.
Muss das Fahrzeug auf den Antragsteller zugelassen sein?
Ja. Zwar können sich Erwerber und Halter unterscheiden, den Bonus gewähren BAFA und Hersteller nur demjenigen, auf den das Fahrzeug erstmals zugelassen ist.
Eine Ausnahme ergibt sich bei gewerblichem Leasing. Die Auszahlung des Bundesanteils am Umweltbonus inklusive AVAS-Zuschuss ist in diesem Fall auch an den Leasinggeber bzw. Händler möglich. Eine entsprechende Abtretungserklärung findet sich hier.
Welche Elektrofahrzeuge fördert der Bund?
Gegenstand der Förderung sind neue, erstmals zugelassene, rein elektrisch betriebene Fahrzeuge nach § 2 des Elektromobilitätsgesetzes.
Förderwürdig sind:
- Reine Batterie-Elektrofahrzeuge
- Von außen aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge, darunter Plug-In-Hybride
- Brennstoffzellenfahrzeuge
- Autos, die keine lokalen CO2-Emmissionen aufweisen
- Fahrzeuge, die höchstens 50 Gramm C02-Emmissionen pro Kilometer verursachen
Als Fahrzeug definiert die Bundesregierung ein Vehikel mit der Ausstattung von mindestens vier Rädern für die Personenförderung und höchstens acht Sitzplätzen (Klasse M1). Für die Güterbeförderung gilt die zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen (Klasse N1) – was einem Kleintransporter entspricht.
Eine (ständig aktualisierte) Liste aller förderwürdigen Fahrzeugmodelle findet ihr hinter diesem Link.
Wie hoch fällt die Förderung aus?
Die Förderhöhe hängt zunächst einmal von der Art des Fahrzeugs und dem BAFA-Listenpreis ab. Hersteller können sich diesem Programm anschließen, die Teilnahme ist jedoch nicht zwingend. Auch deshalb tauchen einige Nischenhersteller in den Listen nicht auf. Entscheidet sich das Unternehmen für eine Teilnahme, erklärt es sich bereit, seinen Eigenanteil mindestens in der Höhe des Bundesanteils am Umweltbonus zu leisten – in der Regel splittet der Bonus 50:50. Der Eigenanteil des Herstellers berechnet sich auf Grundlage der BAFA-Preisliste.
Reines Batterieelektrofahrzeug | Reines Brennstoffzellenfahrzeug | Von außen aufladbares Hybridfahrzeug | |
---|---|---|---|
Maximal 40.000 Euro (Basismodell) | 6.000 Euro Umweltbonus | 6.000 Euro Umweltbonus | 4.500 Euro Umweltbonus |
Über 40.000 Euro (Basismodell) | 5.000 Euro Umweltbonus | 5.000 Euro Umweltbonus | 3.750 Euro Umweltbonus |
Fahrzeuge mit einem BAFA-Listenpreis über 65.000 Euro sind nicht förderungswürdig.
Ab wann gewähren Bund und Hersteller den Umweltbonus?
Das erste Programm legten Bund und Hersteller bereits vor einigen Jahren auf. Für die neuen Fördersätze gilt, dass der Abschluss von Kauf- und Leasingsverträgen mit Zulassung zum 4. November 2019 oder später erfolgte.
Für junge Gebrauchtwagen ist das insofern interessant, als eine Förderung für sie möglich ist, obwohl sie etwas älter sind. Das drückt den Preis.
Wie läuft die Förderung ab?
Die Förderung erfolgt in einem einfachen einstufigen Verfahren. Die gesamte Antragstellung erfolgt auf einem Online-Portal. Dort müsst ihr eine Reihe von Dokumenten einreichen:
Für den Kauf wären das die Rechnung, die Zulassungsbescheinigung Teil II und das Nachweispaket bei Gebrauchtwagen. Least ihr das E-Fahrzeug, legt ihr den Leasingvertrag, die verbindliche Bestellung, die Kalkulation der Leasingrate, die Zulassungsbescheinigung Teil II und ebenfalls das Nachweispaket bei Gebrauchtwagen vor.
Habt ihr alles einmal hochgeladen, erhaltet ihr ein PDF, das ihr ausdrucken und unterschrieben müsst. Mit eurem Signet bestätigt ihr die Richtigkeit eurer Angaben. Das unterzeichnete Dokument ladet ihr über das Upload-Portal hoch. Binnen weniger Minuten erhaltet ihr via E-Mail eine Empfangsbestätigung.
Bescheidet das BAFA den Antrag positiv, erfolgt die Auszahlung des Bundesanteils auf das im Formular angegebene Konto. Eine postalische Mitteilung darüber erfolgt nicht.
Jetzt kommentieren!
Was bedeutet in diesem Zusammenhang Erwerber? Meine Mutter bestellt das Fahrzeug, wird auch Halter und Antragsteller. Der Leasingvertrag läuft allerdings über mich. Bin ich demnach der Erwerber? Kann es Probleme geben?
Gruss aus Duisburg