ARD- und ZDF-Mediatheken: Wieso sind die Inhalte eigentlich zeitlich so stark limitiert?

Die Mediatheken von ARD und ZDF sind beliebt – und doch gibt es immer wieder Kritik, dass der Content der öffentlich-rechtlichen Programme immer nur für ein paar Tage zur Verfügung steht. Die Gründe dafür liegen in erster Linie in der Politik.

ARD- und ZDF-Mediatheken: Wieso sind die Inhalte eigentlich zeitlich so stark limitiert?

Seit über drei Jahren müssen ausnahmslos alle Haushalte in der Bundesrepublik einen Rundfunkbeitrag entrichten, unabhängig von der Anzahl der Empfangsgeräte und unabhängig davon, ob überhaupt welche vorhanden sind. Umso schwerer ist es gerade der YouTube-Generation zu vermitteln, dass die von den Gebührenzahlern mitfinanzierten Inhalte der öffentlich-rechtlichen TV-Sender in den Mediatheken nur für einen sehr begrenzten Zeitraum zur Verfügung stehen – in der Regel gerade einmal sieben Tage.

Verpasste Sendungen über das Netz auf dem Fernseher anschauen wann man gerade will und Zeit hat – eigentlich eine deutliche Bereicherung zum linearen Fernsehen, doch die zeitliche Limitierung der in den Mediatheken von ARD und ZDF angebotenen Inhalte lässt vor allem in letzter Zeit immer wieder Kritik laut werden.

Der Rundfunkstaatsvertrag bremst ARD und ZDF aus

Wie also lassen sich die Mediatheken zeitgemäßer gestalten? Der Hauptgrund für die zeitlich und quantitativ begrenzte Verfügbarkeit der Inhalte hat seine Ursache in einem knapp 30 Jahre alten Vertrag, dem Rundfunkstaatsvertrag von 1987. Möchte man Video-Inhalte länger in ARD Mediathek, Das Erste Mediathek, und ZDF Mediathek belassen und zudem mehr Content einstellen, müsste der Rundfunkstaatsvertrag dafür zuvor entsprechend abgeändert werden.

Allerdings sehen auch die Verantwortlichen der Öffentlich-Rechtlichen die Zukunft des Fernsehens zunehmend im Internet. „Entscheidend wird sein, wie man im Netz unterwegs sein wird“, bekennt zum Beispiel auch der ZDF-Intendant Thomas Bellut.

Eine weitere Vertragsanpassung wird notwendig

Nicht nur Medienrechtler und Rechtswissenschaftler sprechen sich nun immer deutlicher für eine Änderung des Rundfunkstaatsvertrags aus, um die entsprechenden Gesetze flexibler zu gestalten und Sendungen für die User in den Mediatheken länger verfügbar zu halten.

Wäre aber so eine Vertragsanpassung überhaupt durchsetzbar? Eindeutig ja, wenn man zum Beispiel nur die Tatsache bedenkt, dass der Rundfunkstaatsvertrag seit seiner Einführung bereits 16 mal verändert und immer wieder modifiziert worden ist – beispielsweise eben im Jahr 2013 für die Einführung des neuen Rundfunkbeitrags, durch den die Gebühren nicht mehr je Empfangsgerät erhoben werden, sondern pro Haushalt bzw. Betriebsstätte.

Überlebenskampf des linearen TV-Systems

Eine weitere Modifizierung der vertraglichen Inhalte zugunsten einer Flexibilisierung des Zeitlimits und einer Ausweitung der möglichen Inhalte in den Mediatheken von ARD und ZDF wäre also relativ einfach umsetzbar – auch wenn dafür durchaus die Zustimmung aller 16 Bundesländer erforderlich ist.

Für die beiden Sendeanstalten, die allein schon durch den vor kurzem erfolgten Start ihres gemeinsamen neuen Online-Programms „funk“ die Wichtigkeit einer starken Präsenz im Internet deutlich unterstrichen haben, wäre es ein wichtiger Schritt, ihre Angebote auf breiterer Front attraktiver zu machen und sich besser gegen die zunehmende Konkurrenz aus dem Netz zu positionieren. Und für die zahlenden Zuschauer wäre es ohnehin ein großer Fortschritt.

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