Die Verbreitung von HD-fähigen Fernsehern nimmt erfreulicherweise weiterhin rapide zu. Grund genug für die KEF, die öffentlich-rechtlichen TV-Sender jetzt zu einer baldigen Abschaltung ihrer SD-Programme zu drängen.
Der 20. Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten liegt seit kurzem vor. Darin wird den öffentlich-rechtlichen Sendern eine Abschaltung ihrer SD-Programme via Satellit bis Ende 2018 nahegelegt. Die Kommission beruft sich dabei auf aktuelle Zahlen der Landesmedienanstalten, wonach bereits im vergangenen Jahr 55,5% aller Satellitenhaushalte HDTV nutzten. Somit sei eine Abschaltung der SD-Ausstrahlungen im Jahr 2018 durchaus möglich und realistisch.
Zuvor hatten ARD und ZDF Finanzmittel angemeldet, die eine parallele Satellitenausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Programme in SD und HD noch bis 2020 ermöglichen soll. Dieser Forderung will die KEF nun aber nicht nachkommen. Vielmehr will die Kommission die zusätzlichen Kosten für die SD-Ausstrahlungen aus wirtschaftlichen Gründen so früh wie möglich einsparen. Doch hier sind Interessenskonflikte vorprogrammiert, nachdem das Bundeskartellamt die privaten Sendergruppen RTL und ProSiebenSat.1 verpflichtet hat, ihre Programme noch bis zum Jahr 2022 auch in SD-Auflösung und unverschlüsselt auszustrahlen. ARD und ZDF befürchten nun nicht ganz zu Unrecht eine Wettbewerbsverzerrung durch den Vorstoß der KEF, der ja nur die öffentlich-rechtlichen Sender betreffen würde.
Die Kommission setzt jetzt ganz auf ein Einlenken des Bundeskartellamts zugunsten einer Abschaltung der SD-Programme bis 2018 sowohl bei den Öffentlich-Rechtlichen wie auch den Privaten. Andererseits baut die Kommission Druck auf, indem sie mitgeteilt hat, eine weitere Bewilligung finanzieller Mittel für die SD-Ausstrahlungen von ARD und ZDF über das Jahr 2018 hinaus würde dann nur noch für maximal ein weiteres Jahr, also bis höchstens 2019, gewährt werden.
Eine frühere SD-Abschaltung könnte UHD-TV beflügeln
Eine vorzeitige Einstellung der SD-Ausstrahlungen könnte auch die Bereitschaft der Sender für ein gesteigertes Engagement im Ultra HD-Bereich forcieren. Aktuell sind hierfür nämlich noch kaum Mittel vorgesehen. So hatte das ZDF bereits in der Vergangenheit argumentiert, ein Einstieg in UHD-Inhalte könne frühestens nach Beendigung des HD/SD-Simulcast erfolgen. Demnach könnte durch eine frühere Beendigung der SD-Ausstrahlungen tatsächlich die Bereitschaft der Sender in Richtung UHD-Programme erhöht werden. Die Zeichen der Zeit würden dies ohnehin fordern.
Auch das Schweizer Fernsehen hat vor wenigen Tagen den Start eines UHD-Angebots über das Ultra HD-IPTV-Angebot der Swisscom bekannt gegeben. So wird der Sender „SRF zwei“ beispielsweise das Eröffnungsspiel der diesjährigen Fußball-Europameisterschaft sowie alle Begegnungen ab dem Viertelfinale in UHD übertragen. Ende Mai sollen bei den Eidgenossen zudem bereits erste Live-Sender in Ultra HD starten. Voraussetzung für den Empfang ist die „Swisscom TV 2.0“-Box mit UHD- und HDR-Unterstützung, die seit dem 14. April in der Schweiz erhältlich ist.
Das geplante Auf und Ab beim Rundfunkbeitrag
Für Deutschland empfiehlt die KEF indessen neben der frühzeitigen SD-Abschaltung auch eine Senkung des Rundfunkbeitrags von ARD und ZDF. Nach Einführung der neuen Regelung, nach der Gebühren für das öffentlich-rechtliche Fernsehen je Haushalt berechnet werden, wurden in den letzten Jahren Rücklagen in Höhe von 1,6 Milliarden Euro erwirtschaftet. Dementsprechend fordert die Kommission eine Senkung des Rundfunkbeitrags ab 2017 um 30 Cent auf dann 17,20 Euro monatlich. Die Verbraucher, allen voran die nicht wenigen Kritiker des neuen Rundfunkbeitrags-Systems, werden dies mit Freude zur Kenntnis nehmen.
Jedoch sollte man sich nicht zu früh freuen, denn gleichzeitig spricht sich die KEF für die übernächste Betragsperiode, also ab 2021, wiederum für eine Beitragserhöhung auf dann über 19 Euro im Monat aus. Die endgültige Entscheidung über mögliche Senkungen oder Erhöhungen der Zahlungen, die alle Haushalte zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens leisten müssen, liegt allerdings ohnehin ausschließlich bei den Bundesländern.
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