Rauchmelder sollen Leben retten. Doch viele Vermieter hängen in den Wohnungen ihrer Mieter bloß Billigmodelle aus dem Baumarkt auf.
Das führt dann nicht selten zu Fehlalarmen. In nicht wenigen Wohnungen haben die Mieter deshalb den Rauchmelder von der Decke genommen und die Batterie entfernt – um endlich wieder Ruhe zu haben.
Erlaubt ist das allerdings nicht. Ein zusätzliches Anbringen eines besseren Modells wäre das richtige Mittel. Doch es gibt Fallstricke.
Inhalt:
- Wem gehört der Rauchmelder?
- Ohne Zusatzvereinbarung kein Rauchmelder-Tausch!
- Wenn der Rauchmelder ins Smart Home passen soll
- Die Landesbauordnungen der Bundesländer
- Solange es nur ein paar Bohrlöcher sind
- Qualität hat ihren Preis – Sicherheit ist unbezahlbar
Wem gehört der Rauchmelder?
Kümmern wir uns zunächst um die rechtliche Seite der Frage, ob du den Rauchmelder austauschen darfst. Der Rauchmelder in deiner Wohnung gehört nicht dir, sondern dem Vermieter. Und weil das lebensrettende Utensil zur Mietsache gehört, solltest du ihn pfleglich behandeln.
Du als Mieter darfst das Utensil somit weder beschädigen, noch einfach abnehmen oder außer Betrieb setzen – etwa, indem du die Batterie entfernst.
Handelst du eigenmächtig, kann dich der Vermieter nicht nur dafür belangen, sondern kommt womöglich auch selbst in Teufels Küche. Denn er darf zwar nicht die Mieträume einfach so betreten. Doch er muss Sorge dafür tragen, dass er der von den Bundesländern auferlegten Ausstattungspflicht nach der jeweiligen Landesbauverordnung nachkommt.
Ob du stattdessen ein leistungsfähigeres oder besseres Modell einbauen willst, das interessiert den Gesetzgeber nicht.
Ohne Zusatzvereinbarung kein Rauchmelder-Tausch!
Der Weg aus der Misere ist eine schriftliche Zusatzvereinbarung zwischen dir und dem Vermieter. In diesem solltet ihr verabreden, dass du die gesetzliche Ausstattungspflicht vom Vermieter übernimmst. In diesem Zusatzvertrag sollte außerdem enthalten sein, was mit dem ursprünglich vermieteten Rauchmelder geschieht und wer die Kosten (Abbau, Neuanschaffung, Wartung, etc.) übernimmt.
Wenn der Rauchmelder ins Smart Home passen soll
Vielleicht nervt dein Rauchmelder daheim durch penetrantes Blinken. Vielleicht findest du ihn nicht ästhetisch genug. Oder er ist ein billiges Baumarktmodell, dem du nicht Leib und Leben anvertrauen willst. Für den Tausch gibt es viele Gründe.
Einer davon ist, auf ein besseres Modell zu setzen, das du in dein Smart Home integrieren kannst. Das dir dann auch unterwegs mitteilt, ob sich Rauch entwickelt oder Mietheim in Flammen steht. Und auch in der Lage ist, anderen Rauchwarnmeldern ein Warnsignal zu geben.
Die Landesbauordnungen der Bundesländer
Rechtlich haben wir ja schon geklärt, dass der Rauchmelder deinem Vermieter gehört und er verpflichtet ist, ihn im Rahmen der Ausstattungspflicht der Landesbauordnungen (LBO) ordnungsgemäß nach DIN 14676 anzubringen und nach DIN 14604 zu warten. Doch gilt das für alle 16 Bundesländer?
Werfen wir einen Blick darauf – wobei du die Besonderheiten der einzelnen Bundesländer bei „Rauchmelder retten Leben“ findest:
Baden-Württemberg: seit 1. Januar 2015 verpflichtend für Bestands- und Neubauten – Gesetzestext: § 15 Absatz 7 der LBO / weitere Infos bei Rauchmelder retten Leben |
Bayern: seit 1. Januar 2018 verpflichtend für Bestands- und Neubauten – Gesetzestext: Artikel 46 Absatz 4 der BayBO / weitere Infos bei Rauchmelder retten Leben |
Berlin: seit 1. Januar 2021 verpflichtend für Bestands- und Neubauten – Gesetzestext: § 48 BauO Bln / weitere Infos bei Rauchmelder retten Leben |
Brandenburg: seit 1. Januar 2021 verpflichtend für alle Bestands- und Neubauten – Gesetzestext: § 16 Absatz 4 BbgBO / weitere Infos bei Rauchmelder retten Leben |
Bremen: seit 1. Januar 2016 verpflichtend in allen Bestands- und Neubauten – Gesetzestext: § 48 BauO BR / weitere Infos bei Rauchmelder retten Leben |
Hamburg: seit 1. Januar 2011 verpflichtend für Bestands- und Neubauten – Gesetzestext: § 45 HBauO / weitere Infos bei Rauchmelder retten Leben |
Hessen: seit 1. Januar 2015 verpflichtend für Bestands- und Neubauten – Gesetzestext: § 14 Absatz 2 der HBO / weitere Infos auf Rauchmelder retten Leben |
Mecklenburg-Vorpommern: seit 1. Januar 2010 verpflichtend in Bestands- und Neubauten – Gesetzestext: § 48 Absatz 4 der LBauO M-V / weitere Infos auf Rauchmelder retten Leben |
Niedersachsen: seit 1. Januar 2016 verpflichtend in Bestands- und Neubauten – Gesetzestext: § 14 der NBauO / weitere Infos auf Rauchmelder retten Leben |
Nordrhein-Westfalen: seit 1. Januar 2017 verpflichtend für Bestands- und Neubauten – Gesetzestext: § 47der BauO NRW 2018 / weitere Infos auf Rauchmelder retten Leben |
Rheinland-Pfalz: seit 12. Juli 2012 verpflichtend für Bestands- und Neubauten – Gesetzestext: § 44 Absatz 7 der LBauO / weitere Infos auf Rauchmelder retten Leben |
Saarland: seit 1. Januar 2017 verpflichtend für Bestands- und Neubauten – Gesetzestext: § 46 Absatz 4 der LBO (Link zum PDF) / weitere Infos auf Rauchmelder retten Leben |
Sachsen: spätestens seit 31. Dezember 2023 verpflichtend für Bestands- und Neubauten – Gesetzestext: § 47 Absatz 4 der SächsGVBl. /weitere Infos auf Rauchmelder retten Leben |
Sachsen-Anhalt: seit 1. Januar 2016 verpflichtend für Bestands- und Neubauten – Gesetzestext: § 49 Absatz 4 der BauO LSA / weitere Infos auf Rauchmelder retten Leben |
Schleswig-Holstein: seit 1. Januar 2011 verpflichtend für Bestands- und Neubauten – Gesetzestext: § 49 Absatz 4 der LBO / weitere Infos auf Rauchmelder retten Leben |
Thüringen: seit 1. Januar 2019 verpflichtend für Bestands- und Neubauten – Gesetzestext: § 48 Absatz 4 der ThürBO / weitere Infos auf Rauchmelder retten Leben |
Kurzum: Rauchwarnmelder sind Pflicht in der Wohnung – in jedem Bundesland. Und auch ohne Ausnahme, ob das nun Neu- oder Altbauten sind. Für die Installation gibt es mit der DIN 14676 eine Anwendungsnorm, die einzuhalten ist. In dieser heißt es:
„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer als auch Flure, über die Fluchtwege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils zumindest einen Rauchmelder haben. Die Rauchmelder müssen so installiert und betrieben werden, dass Rauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“ DIN-Vorschriften sind jedoch kein Gesetz, sondern nur Empfehlungen. Und letztlich regelt jedes Land selbst, wo die Rauchwarnmelder in der Wohnung anzubringen sind.
Für die Wartung sind übrigens der Vermieter und du verantwortlich. Er muss die Funktion gewährleisten, du aber bei Defekten und leerer Batterie auch Bescheid geben. Ein nicht abgesprochener, selbständiger Tausch bleibt aber verboten.
Solange es bloß ein paar Bohrlöcher sind
Der Vermieter kann dir aber nicht verbieten, einen zusätzlichen Rauchmelder aufzuhängen.
Dafür musst du ihn nicht einmal um Genehmigung bitten, was bei anderen Smart-Home-Installationen durchaus der Fall sein kann. Wenn sie zum Beispiel nicht rückbaufähig sind und auch nach dem Auszug bestehen bleiben.
Bei bestimmten Einbruchsicherungen an Fenstern und Türen kann dies zum Beispiel der Fall sein. Auch beim Austausch von Heizkörperventilen solltest du Rücksprache mit dem Vermieter halten.
Warum stellt sich die Frage überhaupt? Wer Spaß daran hat, sich ein Smart Home aufzubauen, braucht keinen weiteren Grund. Vernetzte Rauchmelder sind aber auch sicherer als die Billigmodelle aus dem Baumarkt. Bei einem Brand im Kinderzimmer erfolgt der Alarm dann ebenfalls im Elternschlafzimmer. Im Notfall kann das zu einem wichtigen Zeitgewinn führen und Leben retten. Das Gleiche gilt, wenn Rauchmelder im Keller oder auf dem Dachboden anschlagen oder wenn du gar nicht im Haus, sondern unterwegs bist.
Qualität hat ihren Preis – Sicherheit ist unbezahlbar
Generell lohnt es sich, in ein besseres Modell zu investieren – das erkennst du an der Q-Zertifizierung. Sogenannte Q-Rauchwarnmelder kommen mit einer 10-Jahres-Batterie daher, warnen zuverlässig und frühzeitig.
Es gibt sie zudem in drei Kategorien, die auf der Verpackung und im Datenblatt ausgewiesen sind:
- Bauweise A muss eine befugte Person einmal jährlich vor Ort warten. Je nach Bundesland sind auch die Mieter befugt, die Inspektion und Wartung vorzunehmen.
- Bauweise B erlaubt die Teil-Ferninspektion. Ein Teil der Prüfung erfolgt über Funk, für die nicht erfolgten Teilinspektionen muss eine befugte Person das Gerät erneut inspizieren.
- Geräte der Bauweise C erledigen die gesamte Wartung aus der Ferne – hier muss niemand manuell nachschauen.
Die Anschaffung eines Q-Rauchwarnmelders lohnt definitiv – auch wenn sie preisintensiver sind als Modelle aus dem Baumarkt. Dort kriegst du einfache Rauchmelder schon für unter 10 Euro. Ziehst du dort die Kosten für den Transport ab und den Verdienst des Händlers, dann bleiben vielleicht zwei Euro für die Produktion übrig.
Du solltest dich fragen, ob du im Schlaf dein Leben einem Gerät anvertrauen willst, dessen Qualität diesem Preis entspricht.
Immerhin: In Deutschland kriegst du nur solche Rauchwarnmelder im Einzelhandel, die den Nachweis erbracht haben, dass sie alle Anforderungen der Rauchwarnmeldernorm erfüllen. Für 20-25 Euro gibt es jedoch auch Geräte, bei denen eine Einzelprüfung im Rauchkanal vorgenommen wurde und denen die bereits erwähnte eine 10-Jahres-Batterie beiliegt.
Wenn die kleine Kiste auch noch gut ausschauen soll, musst du vielleicht noch ein paar Euro drauflegen. Rauchmelder für dein Smart Home bekommst du auch im Onlineshop von EURONICS.
Interessant sind die Rauchmelder für das Smart Home, wenn sie noch über weitere Sensoren verfügen. Die Geräte reagiert dann nicht nur auf Kohlenmonoxid, Rauch und Hitze, sondern können auch Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit messen, um dann das Raumklima den eigenen Vorlieben gemäß regeln zu können.
Beitragsbild: Eurotronic
Jetzt kommentieren!