Update-Pflicht ab 2022: Das erwartet euch

Ab dem 1. Januar 2022 könnte in Deutschland eine Updatepflicht für digitale Produkte gelten. In diesem Beitrag erfahrt ihr, was das für euch bedeutet und wo das neue Gesetz Lücken aufweist.

Update-Pflicht ab 2022: Das erwartet euch

Darum geht es

Kurz vor der Sommerpause stimmen die Bundestagsparteien über ein Gesetz für den »Verkauf von Sachen mit digitalen Elementen« (BR-Drucksache 19/27424) ab, das die zwei EU-Regelungen 2019/770 und 2019/771 in geltendes nationales Recht umsetzt.

Sollte das Gesetz die Zustimmung im Bundestag und Bundesrat erhalten, sind Hersteller ab 1. Januar 2022 verpflichtet, für digitale Waren längerfristig Aktualisierungen anzubieten.

Was sind »digitale Waren«?

Unter digitalen Waren fasst das Gesetz »eine Sache, die in einer solchen Weise digitale Inhalte oder digitale Dienstleistungen enthält oder mit ihnen verbunden ist, dass sie ihre Funktionen ohne diese digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen nicht erfüllen kann« (Gesetzentwurf, BGB § 475b, Absatz 1).

Poesie. (Mit Material von Pexels / tom)

In den gemeinläufigen Sprachgebrauch übersetzt sind darunter Streamingdienste (Netflix, Disney+, Amazon Prime Video), kostenpflichtige Online-Plattformen (Xbox Live, PlayStation Plus), sowie alle mit dem Internet verbundenen Waren. Neben dem Smart-TV sind das auch Kühlschränke mit Netzanschluss, Fitnesstracker, E-Books, Smart-Devices wie Philips Hue und Smartphone wie Tablet. Zudem dürften auch Autos darunter fallen, die mittlerweile mit Software vollgestopft sind.

Das Gesetz umfasst also nahezu alle Produktkategorien, die mit Strom betrieben sind.

Was ändert sich konkret?

Die Hersteller solcher Geräte oder der auf ihnen laufenden Software sind durch das Regelwerk verpflichtet, auch über die gesetzliche Gewährleistungspflicht hinaus Updates anzubieten. Diese Aktualisierungen müssen gewährleisten, dass Geräte und Services dauerhaft sicher funktionieren. Die Betonung liegt hier auf »sicher«, was das Schließen von Sicherheitslücken oder die Interoperabilität zu neueren Geräten bedeutet. Die Unternehmen sind aber nicht verpflichtet, neue Features bereitzustellen.

Die »Schlupflöcher« im Gesetz

Bedeutet der Gesetzestext eine lebenslange Update-Pflicht seitens des Herstellers? Nein, das Regelwerk stärkt dennoch die Position der Konsumenten.

Denn im Kaufvertrag vereinbaren Verkäufer und Verbraucher die Beschaffenheit der digitalen Waren und setzen die Verwendung fest.

Soll heißen: Ein Smartphone umfasst beispielsweise einen Internetzugang, die Installation von Apps aus (etwa aus dem Google Play Store oder iTunes) und Sicherheitsupdates. Erfüllt das Gut diese Anforderungen ist es nach BGB § 434, Absatz 1 frei von Sachmängeln und entspricht den subjektiven Anforderungen nach Absatz 2.

Abstrakt! (Mit Material von Pexels / Dom)

Dass in diesem Beispiel Produzent X nicht gravierend von Hersteller Y abweicht, garantiert der dritte Absatz. Demnach muss die Sache eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Produkten derselben Art üblich ist und die der Käufer erwarten kann. Telefonieren beispielsweise oder eben die nachträgliche Installation von Anwendungen und das Schließen von Sicherheitslücken.

Über welchen Zeitraum der Update-Anspruch besteht, legt das Gesetz nicht konkret fest. Nur die ersten zwei Jahre ab Kauf muss der Hersteller die Aktualisierungen verpflichtend anbieten. Diese 24 Monate sind der gängige Zeitraum für die meisten Android-Telefone.

Auch User sind in der Pflicht

Wie lange ihr darüber hinaus Aktualisierungen erwarten könnt, entscheiden dem Gesetz nach Art und Zweck der Sache und ihrer digitalen Elemente, die den »Erhalt der Vertragsmäßigkeit der Sache erforderlich«. Das Unternehmen muss euch über die Verfügbarkeit neuer Softwareaktualisierungen und darüber informieren, was passieren kann, wenn ihr das Update nicht installiert.

Und hier haben die Produzenten einen mächtigen Hebel. Denn § 475b, Absatz 5 des Gesetzentwurfs verpflichtet euch als Verbraucher, die Updates innerhalb einer »angemessenen Frist« aufzuspielen. Verpasst ihr dies, haftet der Hersteller nicht für darauf zurückzuführende Sachmängel.

Gesetzestexte. Man kann eigentlich nicht ohne sie. (Mit Material von Pexels / Karolina)

Ein Beispiel: Der Hersteller informiert euch nach den gesetzlich festgelegten 24 Monaten ab Kauf über eine Softwareaktualisierung. Er teilt mit, dass das Update binnen drei Wochen zu installieren ist. Andernfalls wäre euer Telefon von weiteren Aktualisierungen ausgeschlossen, könnten Sicherheitslücken auftreten und Apps, die auf diese oder jene Schnittstelle setzten, liefen nicht mehr darauf. Kommt ihr dem nicht nach, ist der Produzent von seiner Updatepflicht befreit. Selbiges gilt dann, wenn ihr eine Installation unsachgemäß durchführt.

Die EU stärkt Verbraucherrechte

Die Europäische Union stärkt eure Verbraucherrechte im digitalen Zeitalter. Passiert das »Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen« Bundestag und -rat, profitiert ihr von längerfristigen Update-Zyklen. Vorbei wären die Zeiten, in denen ein Hersteller überhaupt keine oder nur für sehr kurze Zeiträume Aktualisierungen anbietet. Eine lebenslange Updateverpflichtung ergibt sich nicht aus dem Gesetz – und das würde ohnehin zu deutlichen Preissteigerungen bei Produkten und Anwendungen führen, so Susanne Dehmel vom Branchenverband bitkom.

Pures Zen. (Mit Material von Pexels / Dmitry)

Das Gesetz ist ein richtiger Schritt, bleibt aber in einigen wichtigen Punkten vage. Unklar ist beispielsweise, wie häufig Updates anzubieten sind oder was die Aktualisierungen umfassen müssen. Neben den Produzenten seid ihr als Verbraucher in der Pflicht, Aktualisierungen zeitnah zu installieren – andernfalls muss der Hersteller aus der Nachlässigkeit resultierende Fehler nicht mehr ausbügeln.

Es wäre dennoch möglicherweise das Ende der digitalen Wegwerfartikel, da der Gesetzestext Anreize für nachhaltigere und qualitativ höherwertigere Produkte schafft. Siehe Apple, deren Smart-Devices auch wegen ihrer langen Softwareunterstützung durch den Hersteller so beliebt sind. Bald könnten Hersteller nicht nur mit günstigen Preisen und tollen Datenblättern für sich werben – sondern vor allem mit einer langen Update-Laufzeit.

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