Debatte über die Fusion von ARD und ZDF: Was steckt wirklich hinter dem CSU-Vorschlag?

Debatte über die Fusion von ARD und ZDF: Was steckt wirklich hinter dem CSU-Vorschlag?

Vor wenigen Tagen überraschte der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer mit seinem Vorschlag, ARD und ZDF zu einem einzigen öffentlich-rechtlichen Sender zusammenzulegen. Wie ernst sind die Vorschläge aus Kreisen der CSU zu nehmen?

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk solle sich auf seine Kernaufgaben rückbesinnen und dadurch wieder an Relevanz gewinnen – so heißt es in einem vom Parteivorstand der CSU gebilligten Entwurf aus dem neuen Grundsatzprogramm der Union. Im Kern fordert der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer, ARD und ZDF unter einem Dach zu fusionieren und damit in Zukunft Doppelstrukturen zu vermeiden. Schon in der Vergangenheit hatte Seehofer mit offener Kritik erkennen lassen, dass er die Berichterstattung der beiden TV-Anstalten als „zu pauschal“ ansieht.

Der DJV spricht sich vehement gegen Seehofers Pläne aus

Erwartungsgemäß stößt die auf den ersten Blick tatsächlich etwas ungewöhnliche Idee Seehofers jedoch nicht nur auf ein positives Echo. So ist sich etwa der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalistenverbands, Frank Überall, sicher, dass ein solcher Vorstoß zwangsläufig zu einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht führen würde. Überall weist zudem darauf hin, dass „nach geltender Rechtslage eine Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk“ bestehe.

Die gesetzlichen Möglichkeiten einer ARD-ZDF-Fusion

Tatsache ist, dass die Rahmenbedingungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Rundfunkstaatsvertrag festgelegt sind. Somit könnte ein einziges Bundesland, wie eben zum Beispiel Bayern, ohnehin keine Änderung der derzeitigen Senderstrukturen von ARD und ZDF durchsetzen. Vielmehr wäre hierfür die Zustimmung aller 16 Bundesländer erforderlich. Selbst wenn allein dadurch ein Erfolg der CSU-Vorschläge als unwahrscheinlich angesehen werden darf, schließt das nicht die prinzipielle Legitimität aus, das System der öffentlich-rechtlichen Sender, die den Staat und seine Bürger viel Geld kosten, einmal mehr auf den Prüfstand zu stellen. Sehen die einen, gerade im Hinblick auf die Flut kommerzieller Privatsender, die zunehmende Relevanz in der Berichterstattung öffentlich-rechtlicher Programme, würden andere das System der über Gebühren zwangsfinanzierten Fernsehanstalten am liebsten einmotten oder zumindest, wie der Ministerpräsident, beschränken – was natürlich wiederum den Widerstand wirtschaftlicher Interessen auf den Plan ruft.

Zwangsfinanzierte TV-Programme in der Kontroverse

Ob durch die Zusammenlegung der öffentlich-rechtlichen Sender auch die für ARD und ZDF von den Bürgern zu entrichtenden Gebühren etwa halbiert oder zumindest spürbar gesenkt werden könnten, hat Horst Seehofer bis jetzt offen gelassen. Dabei wäre doch gerade diese Thematik für die Gebührenzahler nicht ganz uninteressant gewesen. Die Diskussion über die prinzipielle Notwendigkeit der beiden durch die deutschen Haushalte mitfinanzierten öffentlich-rechtlichen Programme inklusive aller ARD-Regionalsender und Spartenkanäle des „Ersten“ und des ZDF, steht jedoch jetzt einmal mehr im Fokus. Und eben die Frage nach dieser Notwendigkeit sorgt in der heutigen Medienlandschaft immer häufiger für kontroverse Meinungsäußerungen.

Dass dem CSU-Chef bei dem Thema dennoch von vielerlei Seite auch purer Populismus vorgeworfen wird, kann kaum überraschen. So distanziert sich selbst Franz-Josef Jung aus der Schwesterpartei CDU von den Plänen Seehofers und möchte den TV-Zuschauern zwei öffentlich-rechtliche Sender „gerade unter dem Aspekt der politischen Berichterstattung“ in jedem Fall erhalten. Doch dabei könnte man, wenn man wollte, auch wieder das Fehlen einer gewissen Unvoreingenommenheit unterstellen: Jung ist eben nicht nur CDU-Bundestagsabgeordneter, sondern nebenbei auch Mitglied des ZDF-Fernsehrats.

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