Rücknahmepflicht für Elektrogeräte: Das müssen Händler und Kunden jetzt wissen

Rücknahmepflicht für Elektrogeräte: Das müssen Händler und Kunden jetzt wissen

Am 24. Oktober 2015 trat das Elektrogesetz in Kraft, seit dem 25. Juli 2016 müssen sich deutsche Händler an dieses halten. Das heißt für Kunden: Sie können ihre alten Elektrogeräte einfacher entsorgen lassen.

Fast jeder muss ran

Nach dem Gesetzesbeschluss im vergangenen Jahr gilt nun für alle Händler das ElektroG. Diesem zufolge müssen Onlinehändler mit Versand- und Lagerflächen von mehr als 400 Quadratmetern sowie stationäre Anbieter mit mindestens 400 Quadratmetern Verkaufsfläche kostenlos Elektroaltgeräte annehmen sowie recyceln. Ausgenommen sind Lebensmittelhändler, die in geringem Umfang auch Elektroartikel verkaufen, wie Aldi.

Wichtig zu wissen: Bei Großgeräten gilt die Rücknahmepflicht nur, wenn gleichzeitig ein neues Gerät gekauft wird, das den gleichen Zweck erfüllt. Bei Kleingeräten, also Produkten mit einer maximalen Kantenlänge von 25 Zentimetern, ist das nicht der Fall. Defekte Toaster beispielsweise muss demnach jeder Händler – unabhängig von einem Neuerwerb – kostenfrei entsorgen. Verkäufer dürfen Kunden allerdings nicht an Wertstoffhöfe verweisen, auch wenn dort eine fachgerechte Abgabe natürlich unverändert möglich ist.

Onlinehändler müssen auf Anfrage Abgabestellen in einer zumutbaren Entfernung nennen, genauso sollen diese Altgeräte via Post annehmen.Die Versandkosten muss der Kunde nicht übernehmen.

Wozu?

Das Gesetz verfolgt ein sinnvolles Ziel. Denn jährlich fallen allein in Deutschland rund 800.000 Tonnen Elektroschrott an, der so sinnvoller, besser, effektiver recycelt werden könnte. Ob das klappt? Zumindest bei Heise ist man dezent skeptisch, auch weil einige Konzerne gegen das Gesetz vorgehen oder es zumindest erst einmal ignorieren wollen.

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