Rundfunkbeitrag: Warum die geplante Absenkung jetzt doch nicht kommt

Eigentlich sollte der umstrittene Rundfunkbeitrag ab 1. Januar 2017 günstiger werden. Doch daraus wird nun doch nichts. Wir erklären euch die Hintergründe.

Rundfunkbeitrag: Warum die geplante Absenkung jetzt doch nicht kommt

Es wäre wohl zu schön gewesen: Wenn auch die Absenkung des Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro monatlich auf 17,20 Euro nicht viel mehr als eine symbolische Geste gewesen wäre, ging es aus Sicht der Gebührenzahler doch zum ersten Mal zumindest in die richtige Richtung. Doch wie nun seit einigen Tagen bekannt ist, wird selbst aus der Beitragssenkung von gerade einmal 3,60 Euro je Haushalt und Jahr nichts.

Die Ministerpräsidenten der Bundesländer, die bei dieser Thematik das letzte Wort haben, lehnten den eingebrachten Vorschlag der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten jetzt bei einer Konferenz mehrheitlich ab. Davor war eine Entscheidung schon einmal vertagt worden. Lediglich die Landeschefs von Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt waren nun für die Reduzierung des Beitrags.

Moderater erhöhen statt reduzieren

Als Begründung geben die Ministerpräsidenten an, man wolle den Beitrag stabil halten um für künftige Kostensteigerungen ausreichend vorbereitet zu sein. Der seit der Einführung der Haushaltspauschale erwirtschaftete Überschuss solle für eine Bildung von Rücklagen für ARD, ZDF und Deutschlandradio verwendet werden, so dass die Kosten zu Beginn der nächsten Gebührenperiode 2021 nicht weiter dramatisch steigen müssten.

Mit anderen Worten: Um die praktisch schon auf dem Tisch liegende nächste Erhöhung der Rundfunkgebühren in ein paar Jahren etwas moderater halten zu können, nimmt man die jetzt geplante Gebührensenkung lieber gleich wieder zurück.

Private Geldeintreiber sollen es jetzt richten

Viele Gebührenzahler, die die pauschale Haushaltsabgabe ohnehin ablehnen, werden das alles nicht gerne hören. Die Klagen gegen den Rundfunkbeitrag nehmen beständig zu. Zuletzt entscheid sich eine junge Frau aus Thüringen sogar dazu, lieber 61 Tage in der JVA Chemnitz abzusitzen, als die fälligen Gebühren für ein Angebot, das sie nicht nutzt, zu bezahlen.

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten rüsten hingegen auf. Sie wollen künftig sogar Inkassobüros einsetzen, um säumige Gebühren einzutreiben. Die Behörden selber sehen sich inzwischen personell gar nicht mehr in der Lage, die zunehmenden Vollstreckungsersuchen der Landesrundfunkanstalten abzuarbeiten.

Der Finanzbedarf der Öffentlich-Rechtlichen steigt weiter

Im Jahr 2015 wurden 1,4 Millionen säumige Rundfunkzahler registriert – nahezu doppelt so viele wie im Jahr davor. Jetzt sollen sogar die Beitragssatzungen geändert werden, um den Einsatz privater Gebühreneintreiber überhaupt erst zu ermöglichen. Bisher galt eine hoheitliche Vollstreckung als einzig gangbare Voraussetzung.

Für die öffentlich-rechtlichen Sender bleibt es von zentraler Bedeutung, über die Zwangsgebühren ihre laufenden und künftig noch steigenden Unkosten zu decken. Stabile Beitragssätze, so die Sendeanstalten, seien eine wichtige Voraussetzung für Planungssicherheit und die Bewältigung neuer Herausforderungen, etwa im Online-Segment.

Bei einem weiteren Fall, bei dem eine 43-Jährige Berlinerin sich geweigert hatte, angefallene 309,26 Euro Rundfunkgebühren an den Rundfunk Berlin-Brandenburg zu entrichten, gaben die Behörden jetzt nach und setzten einen erzwungenen Haftbefehl wieder aus. Man wolle damit jedoch keinesfalls Nachahmer provozieren, so der RBB. Auch die 43-Jährige nutzt das Angebot der Öffentlich-Rechtlichen nicht.

Das Thema um die Haushaltsabgabe wird uns also auch weiterhin erhalten bleiben – mit oder ohne 30 Cent Gebührensenkung.

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