Schnelles Internet als Grundrecht: So setzt du es durch

Kein Internetanschluss – oder die Verbindung lahmt? Du hast ein Recht auf schnelles Internet.

Schnelles Internet als Grundrecht: So setzt du es durch
Aufmacher

Schnelles Internet – was soll das sein? Zunächst eine nüchterne bürokratische Definition für die Minimalversorgung mit einem Netzanschluss. Und dann gibt es da noch deinen eigenen schnellen Internetanschluss, der öfter lahmt. Wir zeigen dir, wie du dein Recht auf eine Minimalversorgung durchsetzt.

Inhalt:

Die Sachlage zum „Recht auf schnelles Internet“

In Deutschland hast du seit 1. Juni 2022 Anspruch auf schnelles Internet. Im Beamtenjargon ist von einer „Versorgung mit Telekommunikationsdiensten“ die Rede. Und diese Versorgung ist im Telekommunikationsgesetz geregelt.

Dabei ist „schnelles“ Internet im gesetzlichen Sinne nicht der Netzanschluss, der mit 100 Mbit/s oder mehr Daten durch die Leitung ballert.

Minimalversorgung mit schnellem Internet
Von Gesetzeswegen her ist „schnelles Internet“ nur die Minimalversorgung, um am digitalen Alltag teilnehmen zu können. (Eigene Infografik)

Stattdessen sichert der Gesetzgeber eine Minimalversorgung zu, die bei 10,0 MBit/s im Download, 1,7 Mbit/s im Upload und einer Latenz von höchstens 150 Millisekunden liegt.

Das reicht zwar nicht, um flott große Datenmengen herunterzuladen oder in 4K live ins Netz zu streamen. Für eine „angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe“ (Zitat Bundesnetzagentur) soll das aber ausreichen.

Hierzu gehören:

  • E-Mail,
  • Suchmaschinen,
  • Grundlegende Online-Werkzeuge für die Aus- und Weiterbildung,
  • Online-Zeitungen bzw. Online-Nachrichten,
  • Online-Bestellungen,
  • Online-Arbeitssuche,
  • Online-Banking,
  • Online-Behördendienste,
  • Soziale Medien und Sofortnachrichtendienste,
  • Online-Anrufe und Videoanrufe,
  • Online-Inhaltedienste (Streaming),
  • Teleheimarbeit inklusive üblicher Verschlüsselungsverfahren,
  • Online-Angebote zur beruflichen Vernetzung

So erfährst du, welche Geschwindigkeit bei dir möglich ist

Um herauszufinden, wie schnell das Internet bei dir vor Ort idealerweise ist, hat die Bundesnetzagentur den Breitbandatlas herausgegeben. Hinter diesem Link findest du eine schöne Visualisierung des derzeitigen Breitbandausbaus.

Entweder du zoomst manuell in die Karten hinein oder gibst im Suchfeld deine Adresse ein. Schon erhältst du eine grobe Angabe darüber, wie schnell der Anschluss bestenfalls ist und welche Provider dort einen Anschluss mit welcher Internet-Technologie anbieten.

Breitbandatlas der Bundesnetzagentur
Der Breitbandatlas der Bundesnetzagentur sieht zwar etwas behäbig aus, ist aber ein mächtiges Werkzeug! (Eigener Screenshot)

Hast du dir einen Überblick verschafft, kannst du dir die Angebote der Provider ansehen und mittels Vertrag einen Anschluss aufschalten.

Wenn dein Gebiet aber gar nicht oder nur mit einer sehr niedrigen Geschwindigkeit versorgt ist, kannst du die Bundesnetzagentur kontaktieren.

Wie weise ich nach, dass meine Leitung zu langsam ist?

Es liegt überhaupt keine Internetverbindung bei dir an? Dann kannst du diesen Abschnitt überspringen und direkt zur Durchsetzung deines Rechts auf schnelles Internet springen.

Falls du aber mit einer langsamen Leitung unter der festgelegten Norm der Mindestversorgung liegst, kannst du dein Recht darauf geltend machen.

Um nachzuweisen, dass deine Leitung zu langsam ist und nicht einmal die Internet-Mindestversorgung erfüllt, nutzt du die Breitbandmessung der Bundesnetzagentur.

Messkampagne der Bundesnetzagentur
Die Messkampagne der Bundesnetzagentur braucht nur etwas Disziplin. (Eigene Infografik)

Ausschließlich dieses Tool führt zu einer für die Bundesnetzagentur verwertbaren Messung. Die Geschwindigkeitsmessung im Browser über Google, Telekom und Co. ist nicht entscheidend dafür, ob du die Mindestversorgung einfordern kannst.

Doch einfach zu einem x-beliebigen Zeitpunkt die Geschwindigkeit messen, um dann festzustellen, dass der Anschluss zu langsam ist? Das reicht nicht aus, um die Mindestversorgung einzufordern oder den Vertrag zu kündigen bzw. die Entgelte zu mindern.

Um den Vertrag anzüchten oder die Mindestversorgung einzufordern, musst du zunächst 30 Messungen innerhalb von 14 Tagen durchführen. Die Messungen müssen an drei verschiedenen Kalendertagen stattfinden – mit mindestens einem Kalendertag Pause und jeweils im gleichen Umfang. Sprich: Misst du an 3 Tagen, musst du pro Tag mindestens 10 Messungen durchführen.

Misst du an mehr als den 3 Tagen, verteilt sich die Mindestanzahl an Messungen gleichmäßig. Zwischen den Messungen musst du mindestens 5 Minuten Abstand einhalten. Misst du mehr als fünfmal am Tag, muss zwischen der fünften und sechsten Messung ein größerer Abstand von mindestens 3 Stunden liegen.

Weitere Details findest du in der Handreichung der Bundesnetzagentur.

Wie setze ich mein Recht auf schnelles Internet durch?

Ist die Internetleitung zu langsam oder weist eine zu hohe Latenz auf – oder liegt gar nicht an – kannst du dein Recht auf schnelles Internet über die Bundesnetzagentur durchsetzen.

Rufe das Kontaktformular auf und fülle es aus.

Dieses Formular kannst du ausfüllen, wenn du auf die Mindestversorgung pochst. Sprich: Ein schnellerer und somit teurerer Anschluss kommt für dich nicht in Frage. Mit 10 Mbit/s Downlink und einer Latenz von 150 ms ist diese Minimalversorgung das, was man umgangssprachlich als Bambusinternet bezeichnet. Hast du das Formular ausgefüllt und abgesendet, übernimmt die Bundesnetzagentur das Ruder.

Sie prüft zunächst die Angaben. Sollte aktuell oder in absehbarer Zeit keine ausreichende Internetversorgung vorliegen, stellt die Agentur innerhalb von zwei Monaten die Unterversorgung offiziell fest.

Langer Weg zur Mindestversorgung mit Internet
Der Versuch, den langen Weg zur Mindestversorgung zu veranschaulichen… (Eigene Infografik)

Diese Feststellung veröffentlicht die Behörde. Sie zeigt den Telekommunikationsunternehmen das zu versorgende Gebiet an. Das hat dann einen Monat Zeit, dir eine Versorgung mit dem Mindestangebot anzubieten.

Macht jedoch kein Unternehmen ein entsprechendes Angebot, nimmt die Bundesnetzagentur mit den Unternehmen Kontakt auf, die für eine Versorgung infrage kommen.

Innerhalb der nächsten vier Monate verpflichtet die Agentur dann einen Provider ein Angebot zu machen, der dann innerhalb von maximal drei Monaten mit der Schaffung der Anbindungsvoraussetzungen beginnen muss. Weitere drei Monate später sollte das Angebot dann stehen. Der ganze Prozess kann sich also 13 Monate ziehen.

Wer muss mir das schnelle Internet bereitstellen?

Die kurze Antwort: jedes Telekommunikationsunternehmen. Und jetzt das fette ABER: Welchen Provider die Bundesnetzagentur verpflichtet, dir einen Netzanschluss mit 10-Mbit/s-Mindestdurchsatz bereitzustellen, legt die Agentur selbst fest.

Baustelle Breitbandausbau in Hannover Langenhagen
Erdreich aufbuddeln für eine neue Internetleitung? Es gibt auch Alternativen. (Foto: Deutsche Telekom via Presse Center)

Denn seit dem 1. Dezember 2021 ist nicht mehr die Deutsche Telekom in der Verantwortung, einen solchen Anschluss zu garantieren. Je nach Netzausbau und vorhandenen Kapazitäten können ebenso Vodafone, 1&1 oder ein lokaler Anbieter verpflichtet werden, den Anschluss herzustellen.

Für die Anbieter gilt, dass er diese Mindestversorgung mit etwa 30 Euro pro Monat für deinen Anschluss anbieten muss.

Was tun, wenn kein Kabelanschluss möglich ist?

Auch im Jahr 2024 ist schnelles Internet überall nur eine fromme Wunschvorstellung – das weißt du ja mittlerweile. Zumindest, wenn es um den klassischen Festnetz- oder Kabelanschluss geht. Da sieht es vielerorts noch mau aus. Das Erdreich aufbuddeln für einzelne Hausanschlüsse? Viel zu teuer!

Das weiß auch die Bundesnetzagentur. Und hat deshalb die Möglichkeit offen gelassen, dass ein Provider dir die Minimalversorgung mit Internet auch über eine andere Technologie als das klassische Kabel bereitstellen kann. Also etwa über Mobilfunk oder eine Satellitenverbindung. Insofern ist die Minimalversorgung auch bei ansonsten schweren baulichen Verhältnissen garantiert.

Die Minimalversorgung mit Internet ist also genau das, was sie suggeriert: Eine Teilhabe am digitalen Alltag, ohne dabei die Geschwindigkeitsrekorde zu brechen. Und auch wenn der Weg zu einem Netzanschluss lang sein kann, hast du endlich eine Handhabe, dass die Provider zur Anschlussversorgung verpflichtet sind.

(Aufmacher: Deutsche Telekom via Presse Center)

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