Internet zu langsam? So weist du es nach und zahlst weniger

Du hast einen lahmenden Internetanschluss, der viel langsamer als im Vertrag angegeben ist? Mit unseren Tipps kannst du eine Minderung durchsetzen.

Internet zu langsam? So weist du es nach und zahlst weniger
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Dein Internetanschluss bringt nicht die vertraglich versprochene Leistung? Statt 100 Mbit/s kommt nur die Hälfte an? Dann kannst du dich wehren – und eine Zahlungsminderung oder gar eine Kündigung erwirken. Wie du das tust und was zu beachten ist, erklären wir dir hier.

Inhalt:

Wo wird festgelegt, wie schnell dein Anschluss sein soll?

Zunächst ist zu klären, was eigentlich die vertraglich zugesicherte Geschwindigkeit deines Internetanschlusses ist. In den Werbeanzeigen sprechen die Provider in der Regel von „bis zu XXX Mbit/s“ und meinen damit, was du als Downlink vom Internet auf dein heimisches Endgerät bestenfalls erwarten kannst. Dazu muss dein Anschluss direkt anliegen, die Zuleitung flott sein und auch die Übertragungsart passen.

So viel zur Werbung.

Holst du ein konkretes Angebot ein, kann der Provider zwar ebenfalls mit den Bestwerten eines möglichst schnellen (und damit potenziell teureren) Vertrages locken. Wichtig ist aber nicht der eigentliche Vertrag, sondern das Produktinformationsblatt gemäß § 1 TK-Transparenzverordnung.

Produktinformationsblatt der Deutschen Telekom
Exemplarisch hier ein Screenshot des Produktinformationsblattes der Deutschen Telekom. (Eigener Screenshot)

Klingt bürokratisch, soll dir als Kunden aber auf einen Blick zeigen, welche reelle Leistung der Netzanbieter über welche Technologie zur Verfügung stellt. Und dieses Blatt ist entscheidend dafür, ob du die vertraglichen Leistungen anfechten kannst oder nicht.

Der Anbieter muss auf alle Fälle den maximalen, normalerweise zur Verfügung stehenden und minimalen Download wie auch Upload ausweisen. Anzugeben ist der Datendurchsatz in den üblichen Mbit/s.

Wie weise ich nach, dass meine Leitung zu langsam ist?

Die Internet-Geschwindigkeit ergibt sich also aus dem Datendurchsatz pro Sekunde. Wie hoch diese maximal sein soll, ergibt sich aus dem Vertrag, den du geschlossen hast.

Um nachzuweisen, dass deine Leitung zu langsam ist und möglicherweise nicht einmal die Internet-Mindestversorgung erfüllt, nutzt du die Breitbandmessung der Bundesnetzagentur. Wichtig ist hierbei, dass du für die so genannte Messkampagne die Desktop-App für Windows, Mac OS oder Linux herunterlädst. Zwar bietet die Bundesnetzagentur auch eine Messung direkt im Browser an – diese gibt dir aber keine Möglichkeit, den Vertrag später anzufechten.

Breitbandmessung der Bundesnetzagentur
Die Breitbandmessung der Bundesnetzagentur ist das offizielle Tool, um deine Netzgeschwindigkeit zu überprüfen und zu dokumentieren. (Eigener Screenshot)

Ausschließlich die Desktop-Apps führen zu einer für die Bundesnetzagentur verwertbaren Messung. Die beliebten Geschwindigkeitsmessungen über Google, Telekom und Co. sind nicht entscheidend dafür, ob du dein Recht auf Vertragserfüllung durchsetzen kannst.

So läuft eine Messkampagne ab

Doch einfach zu einem x-beliebigen Zeitpunkt die Geschwindigkeit messen, um dann festzustellen, dass der Anschluss zu langsam ist? Das reicht nicht aus, um Entgelte zu mindern oder den Vertrag zu kündigen. Dafür braucht es die Messkampagne via Desktop-App der Bundesnetzagentur.

Messkampagne der Bundesnetzagentur
Die Messkampagne der Bundesnetzagentur braucht nur etwas Disziplin. (Eigene Infografik)

Um deinen Vertrag anzufechten, musst du zunächst 30 Messungen innerhalb von 14 Tagen durchführen. Die Messungen müssen an drei verschiedenen Kalendertagen stattfinden – mit mindestens einem Kalendertag Pause und jeweils im gleichen Umfang. Sprich: Misst du an 3 Tagen, musst du pro Tag mindestens 10 Messungen durchführen.

Misst du an mehr als den 3 Tagen, verteilt sich die Mindestanzahl an Messungen gleichmäßig. Zwischen den Messungen musst du mindestens 5 Minuten Abstand einhalten. Misst du mehr als fünfmal am Tag, muss zwischen der fünften und sechsten Messung ein größerer Abstand von mindestens 3 Stunden liegen.

Weitere Details findest du in der Handreichung der Bundesnetzagentur.

Ab wann liegt eine Abweichung bei der Internetgeschwindigkeit vor?

Eine Abweichung vom geschlossenen Vertrag liegt vor, wenn…

  1. an zwei von drei Tagen jeweils mindestens einmal nicht 90 % der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht sind, oder
  2. die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 % der Messungen erreicht ist, oder
  3. an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils einmal die Minimalgeschwindigkeit unterschritten ist.

Wie hoch die maximale, die normalerweise zur Verfügung stehende und die minimale Geschwindigkeit sind, muss dein Anbieter im Produktionsinformationsblatt der Vertragszusammenfassung angeben – wie bereits erwähnt. Fehlt dir dieses Blatt, ist der Provider verpflichtet, es auf Anfrage nachzureichen.

Wie hoch ist die Minderung bei schlechter Internetverbindung?

Kannst du nachweisen, dass die tatsächliche erbrachte Leistung nicht den Werten aus Vertrag und Produktinformationsblatt entspricht, hast du die Möglichkeit, deinen Vertrag zu mindern oder via Sonderkündigungsrecht zu beenden.

Wir empfehlen aber zunächst einmal, den Provider auf die Minderleistung hinzuweisen. Wichtig: Die Zahlungen solltest du nicht einfach einstellen! Frei nach dem Motto „Nichts erbracht, nichts gezahlt“, spielst du mit einer Nichterfüllung deiner vertraglichen Pflichten dem Anbieter in die Karten.

Minderung Internetvertrag via Verbraucherzentrale
Den Papierkram nimmt dir die Verbraucherzentrale ab. (Eigener Screenshot)

Stattdessen solltest du die Minderung berechnen – das klappt am besten über den Musterbriefgenerator der Verbraucherzentrale. Hier trägst du alle relevanten Informationen ein und erhältst ein gesetzlich konformes Musterschreiben, in welchem die Minderungsansprüche akkurat ausgerechnet sind.

Sollte der Provider hierauf nicht eingehen oder die Minderleistung nicht entsprechend durch eine Zahlungsminderung würdigen, steht dir auch noch die Sonderkündigung als Mittel zu Verfügung. Durch diese führt dich ebenfalls ein Protokoll der Verbraucherzentrale.

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