Balkonkraftwerk ohne Vermieter-Genehmigung? Im Prinzip erlaubt!

Eigentlich solltest du dir vom Vermieter eine Genehmigung einholen, um ein Balkonkraftwerk zu installieren. Das ist auch besser, rechtlich aber nicht unbedingt notwendig.

Balkonkraftwerk ohne Vermieter-Genehmigung? Im Prinzip erlaubt!

Sonnenenergie nutzen, um die Stromrechnung zu drücken und Gutes für die Umwelt zu tun? Das ermöglichen Balkonkraftwerke, deren Installation fast überall möglich ist. Warum der Einbau ein juristischer Eiertanz ist und du deinen Vermieter für die Sache gewinnen solltest, erklären wir dir.

Inhalt:

Muss ich mir eine Genehmigung fürs Balkonkraftwerk einholen?

Das muss man in diesem Fall zunächst präzisieren. Empfehlenswert ist immer die Anmeldung der eigenen Solaranlage beim örtlichen Netzbetreiber. Denn sollte der feststellen, dass die Stromzähler rückwärts laufen, dürfte das zu unangenehmen Nachwehen führen. Die Anmeldung geht in der Regel online, ist für dich zumeist kostenfrei und sichert dich vor unangenehmen Konsequenzen wie einer Anzeige oder Schadensersatzforderung ab.

Beim Vermieter selbst musst du keine Genehmigung einholen. Du kannst dies aber tun und damit deinen Vermieter für die Sache gewinnen. So jedenfalls scheint der aktuelle Stand der Dinge zu sein. Sofern keine schriftliche Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter vorliegt.

Kann ich gegen den Willen meines Vermieters ein Balkonkraftwerk installieren?

Die Mietsache gegen den Willen des Vermieters baulich zu verändern, ist ganz generell nicht zulässig. Aber es gibt Ausnahmen und auch – vereinfacht gesprochen – ein Recht auf Duldungsanspruch baulicher Modernisierungsmaßnahmen (§ 554 Abs. 2 BGB).

Dazu gehören augenscheinlich auch Balkonkraftwerke, sofern diese fachgerecht installiert sind und die Bausubstanz nicht schädigen.

Einen entsprechenden Präzedenzfall schuf das Amtsgericht Stuttgart. Der Prozess (Aktenzeichen 37 C 2283/20 – Urteil hier als PDF) lässt sich kurz und knapp so zusammenfassen: Die Mieter einer Stuttgarter Wohnung installierten auf ihrem Balkon eine Solaranlage, die fachgerecht installiert war und Strom über eine außen liegende Steckdose einspeiste.

Dem Vermieter passte dieser bauliche Eingriff nicht – deshalb klagte er. Und unterlag. Zwar stellte das Gericht fest, dass der Vermieter mit seinem Haus machen könne, was er wolle. Aber es komme auf die gegenseitige Rücksichtnahme an.

Insbesondere die Energiewende war ausschlaggebend für die Abweisung der Klage. Im Wortlaut:

„Die Nutzung des Solarstroms führt nicht nur zur Einsparung von Energiekosten der Mieter, […] sondern auch zur Einsparung von Energie. Im Zuge der politisch angestrebten Energiewende hin zu erneuerbaren Energien bringt die Solaranlage auch unter dem Aspekt des Umweltschutzes, welcher als Staatsziel in Art. 20a GG verankert ist, objektiv – wenn auch in kleinem Umfang – Vorteile. […] Grundvoraussetzung eines etwaigen Duldungsanspruchs des Mieters muss allerdings sein, dass zur Vermeidung von Gefahren für Dritte und von möglichen Sachschäden eine fachgerechte Installation erfolgt […]“

Urteilsbegründung des Amtsgericht Stuttgart

Das Urteil ist allerdings für andere Gerichte nicht bindend und von einem höheren Gericht bisher weder aufgehoben noch bestätigt worden. Dennoch dürftest du als Mieter Unterstützung vom Gesetzgeber erfahren. Durch eine Novellierung des Wohneigentumsgesetzes und des BGB dürfen Vermieter ein Balkonkraftwerk nur verbieten, wenn es wirklich triftige Gründe gibt.

Am besten fährst du trotzdem nach wie vor mit einer Genehmigung deines Vermieters/deiner Vermieterin, wenn du dir Ärger im Vornherein ersparen willst.

Mit fachgerechter Installation auf der sicheren Seite

Es scheint also so zu sein, dass der Vermieter die Zustimmung zur Installation eines Balkonkraftwerks nicht verweigern darf, wenn diese fachgerecht installiert ist.

Zwar kannst du dir dazu alle Normen durchlesen und versuchen diese zu beachten. Wir empfehlen aber ganz klar, einen Elektrofachbetrieb oder unseren Euronics-Service zur Solaranlage-Installation zu kontaktieren. Die montieren die Solaranlage korrekt an deinem Balkon.

Welche Vorteile einer Solaranlage hätte ich als Vermieter?

Vermietest du eine Immobilie oder Wohnungen, profitierst du ebenfalls von einer Photovoltaikanlage am Balkon oder auf dem Dach. Hast du diese nämlich montiert, kannst du den generierten Solarstrom an die Mietparteien verkaufen.

Für dich bedeutet dies regelmäßige Einnahmen, für die Mieter ist die Sonnenenergie ebenfalls attraktiv. Denn das Mieterstromgesetz von 2017 sieht vor, dass Vermieter den Solarstrom nur verkaufen dürfen, wenn dieser günstiger ist als beim örtlichen Stromanbieter, in der Regel die Stadtwerke.

Derzeit liegt der Solarstrom bei einem kWh-Preis von 10 Cents bis 15 Cents. Der nachhaltig erzeugte Strom kostet also nur einen Bruchteil des derzeit aktuellen Marktpreises von konventionell erzeugtem Strom.

Jedoch: Eine Mietklausel, in der der Mieter verpflichtet ist, deinen Solarstrom abzunehmen, ist unwirksam.

Übirgens gibt es auch eine „softe“ Solar-Lösung, die zwar nicht den gesamten Haushalt mit Strom versorgt, dafür aber Geräte wie dein Smartphone, den Laptop oder die Spielekonsole mit Energie versorgt: mobile Solarpanele, beispielsweise von Jackery.

Dein EURONICS-Fachhändler in der Nähe hilft dir übrigens gerne bei der Installation einer Solaranlage.

(Aufmacher: Kindel Media | Pexels)

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