Der gute, alte Gameboy ist mittlerweile zu einem Retro-Sammlerstück geworden. Wer dagegen nur noch ein paar Spielmodule herumliegen hat, sollte sich vielleicht den Smartboy von Hyperkin vormerken. Der holt die Vergangenheit ohne den Nintendo-Klassiker zurück.
Passend zum 1. April 2015 präsentierte der Zubehörhersteller Hyperkin als Aprilscherz den Smart Boy vor. Damals war von einem iPhone 6-Case die Rede, das mit Steuerkreuz, Buttons und Lautsprecher sowie Akku ausgestattet war, in das man das Telefon stecken sollte. Über einen separaten Slot konnte man Gameboy-Module einsetzen und diese wie damals auf dem Gameboy wieder erleben. Aber wie gesagt: Eigentlich war das ein Gag des Unternehmens. Dieser kam so gut an, dass man tatsächlich den Plan schmiedete, ein reales Produkt zu entwerfen.
Nur für Android-Telefone
Und nun, über ein Jahr später, nimmt das Zubehör langsam Formen an. Im Oktober 2016 sollen zumindest Entwickler und Enthusiasten schon einmal das Development Kit für knapp 60 US-Dollar erwerben können, um das Gadget auf Herz und Nieren zu testen. Ein wenig hat sich etwas am Konzept geändert: So ist der Smartboy ausschließlich für Android-basierte Smartphones mit Displaygrößen zwischen 5 und 6 Zoll sowie mindestens Android 4.4.4 KitKat gedacht. Die Handys werden über einen verschiebbaren OTG-USB-Slot mit der Peripherie verbunden, über eine App werden die Tasten belegt und das eigentliche Spiel gestartet.
Originale Spiele verwenden
Geblieben ist außerdem der Cartridge-Slot, mit dem ihr echte Gameboy- und Gameboy Color-Spiele nutzen könnt. Und sei es ein Modul vom Flohmarkt. Eine reine Emulation ist dies nicht, denn ein Atmel 90USB646-Microcontroller übernimmt die Berechnung, über USB werden die Daten zum Smartphone geschickt und dargestellt.
Ob das alles so klappt, wie sich das Hyperkin vorstellt? Das werden wir wohl schon im Herbst 2016 erfahren. Die reguläre Version für den Einzelhandel wird allerdings erst 2017 erwartet. Bis dahin gibt’s Infos auf der offiziellen Webseite, wo besagtes Development Kit vorbestellt werden darf.
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