Ein Rundfunkbeitrag von aktuell 17,50 Euro im Monat – egal ob man einen Fernseher hat oder nicht. Damit wollten sich mehrere Kläger gegen die Neuregelung nicht abfinden. Jetzt gibt es hierzu eine Rechtssprechung.
Ja, auch Haushalte, die weder über ein Fernsehgerät noch über ein Radio verfügen, müssen monatlich 17,50 Euro Rundfunkbeitrag entrichten. Diese seit 2013 geltende Neuregelung hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht für rechtmäßig erklärt. Verständlicherweise sehr zum Ärger der Kläger. Das Gericht aber vertritt den Standpunkt, dass die Beitragszahlung pro Wohnung verfassungsgemäß und daher nicht zu beanstanden sei. Einen Verstoß gegen das in der Verfassung verankerte Gleichbehandlungsgebot konnten die Karlsruher Richter nicht erkennen. Auch der Argumentation der Kläger in Bezug auf eine Benachteiligung von Ein-Personen-Haushalten folgte das Gericht nicht.
Rundfunkbeitrag auch ohne TV-Gerät in der Wohnung
Die Kläger hatten sich gegen den Bayerischen Rundfunk sowie gegen den Westdeutschen Rundfunk gewandt, die zuvor bereits aus ihrer Sicht der Dinge erklärt hatten, dass die Abgabe gerechtfertigt sei, da in allen Wohnungen die prinzipielle Möglichkeit des Rundfunkempfangs bestehe. Das Klägerargument, dass die Abgabe eine versteckte Steuer darstelle, wies das Gericht mit der Begründung zurück, dass „der Rundfunkbeitrag nicht wie eine Steuer voraussetzungslos, sondern als Gegenleistung für die Möglichkeit erhoben wird, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme empfangen zu können.“ Außerdem würde, so die Richter weiter, das Beitragsaufkommen nicht den Haushalten der Länder zugeführt, sondern vielmehr „der funktionsgerechten Ausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.“ Schon allein deshalb könne hier nicht von einer Steuer die Rede sein.
Klagewelle rollt
Ob die Erhebung des Rundfunkbeitrags pro Haushalt, also unabhängig davon, ob Fernsehen oder Radio überhaupt genutzt werden oder nicht, gerecht ist – darüber kann und wird man sicherlich auch weiterhin geteilter Meinung sein. Und so muss das Bundesverwaltungsgericht bereits im Juni acht weitere Klagen zu demselben Thema verhandeln. Bis Jahresende stehen noch einmal vier zusätzliche Klagen gegen den Rundfunkbeitrag an, bei denen es dann um die Rechtmäßigkeit des Beitrags in Betrieben gehen wird. Sollten die Kläger hierbei wiederum scheitern, bleibt ihnen noch die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts, das die Frage um die umstrittene Regelung des Rundfunkbeitrags dann endgültig entscheiden müsste.
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