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Balkonkraftwerk in Mietwohnung? So holst du dir die Genehmigung ein

Vermieter dürfen nicht prinzipiell die Installation deines Balkonkraftwerks untersagen. Dennoch solltest du dir eine Genehmigung bei großen wie kleinen Vermietern einholen. Wir zeigen dir wie.

Es ist eigentlich einfach ein Balkonkraftwerk zu kaufen, zu installieren und für viele Jahre zu nutzen. Klar, zwei Anmeldungen muss man erledigen – aber davon abgesehen ist es ein Kinderspiel. Nun, fast. Denn bist du „nur“ Mieter – und nicht Hauseigentümer – solltest du dir eine Genehmigung einholen.

Inhalt:

Balkonkraftwerke sind die Hype-Produkte des Jahres 2023. Im Gegensatz zu kurzlebigen Hurra-Artikeln haben sie jedoch einen langfristigen Nutzen, bringen dir über die Einspeisevergütung gar Geld ein und helfen der Umwelt.

Während Hausbesitzer selbst entscheiden, ob sie ein BKW installieren, sind Mieter jedoch vom Vermieter abhängig. Diese dürfen zwar nicht grundsätzlich die BKW-Installation ablehnen – totale Narrenfreiheit haben die Mieter dennoch nicht.

Das Balkonkraftwerk musst du als Mieter beim Vermieter beantragen. Das klingt wie eine Strapaze, ist aber schon aus Haftungsgründen sinnvoll.

Genehmigung vom Privatvermieter? Einfach mal nachfragen?

Auch wenn große Immobilienkonzerne in Deutschland hunderttausende Wohnungen besitzen, sind die meisten Mietwohnungen hierzulande über private Vermieter zu beziehen.

Steht hinter „deinen“ gemieteten vier Wänden also nur eine Einzelperson oder ein sehr kleines Unternehmen, hilft es meist, einfach einmal durchzurufen oder eine E-Mail zu schreiben, um nach einer Genehmigung der Installation zu fragen.

Zweifel können so beide Parteien aus dem Weg räumen und auch auf bauliche Besonderheiten aufmerksam machen. Hier ist insbesondere zu beachten, dass nur wenige Hersteller ihre Solarmodule für Installationen über vier Meter konstruiert haben. Bestehen die Paneele auch aus Glas, darfst du sie in maximal vier Metern Höhe anbringen.

Genehmigung von der Vonovia einholen

Wir haben auch die vier größten deutschen Mietkonzerne gefragt, wie es mit der Solarkraftwerk-Genehmigung läuft. Geantwortet haben die Vonovia und Vivawest.

Die Rückmeldung der Vonovia im Wortlaut:

Wir unterstützen die Einrichtung und den Betrieb von Balkonkraftwerken. Wir möchten diese so vielen Mieterinnen und Mietern wie möglich zugänglich machen (…). Doch bevor eine solche Anlage installiert werden kann, ist es wichtig, dass sich unsere Mieterinnen und Mieter vorab informieren. Es müssen einige Voraussetzungen bei Elektro-Installation und Aufstellung erfüllt sein, bevor wir diese Anlagen genehmigen können. Wir bitten also darum, dass sich unsere Mieterinnen und Mieter schon frühzeitig bei uns melden und erkundigen, was sie beachten müssen. Dann finden wir eine Lösung, die immer die Sicherheit der Mieterinnen und Mieter in den Vordergrund stellt.

Vonovia will den Ausbau der Erneuerbaren Energien vorantreiben, heißt es von der Gesellschaft. (Foto: Vonovia)
Presseabteilung der Vonovia

Grundsätzlich ist die Vonovia einer BKW-Installation nicht abgeneigt, muss aber die Voraussetzungen der Elektro-Installation prüfen. Als ehemaliger Vonovia-Mieter in einem Haus von 1920 kann ich das nur gutheißen. Denn oftmals sind die Elektroanlagen zwar nicht überholwürdig, aber doch so alt, dass noch einmal ein Check durchgeführt werden sollte.

Die Kontaktdaten der Vonovia-Ansprechpartner für solche Angelegenheiten sind übrigens im Infokasten nahe des Hauseingangs und im Kundenportal zu finden.

Die Genehmigung von Vivawest einholen

Ist Vivawest dein Vermieter, bremst Dirk Büsing, der Fachbereichsleiter Technische Produktentwicklung / Standardisierung, eine vorschnelle Euphorie etwas:

„Entgegen der allgemeinen Werbung, die eine einfache und sichere Installation von Balkon-PV-Modulen verspricht, sind für die Errichtung und den Betrieb einer solchen Anlage diverse Vorschriften zu beachten und unbedingt durch die Nutzer und den Gebäudeeigentümer einzuhalten.“

Vivawest gestattet die BKW-Installation unter bestimmten Voraussetzungen. Diese umfassen:

Die Besonderheit bei Vivawest ist, dass das Unternehmen keine (!) freie Wahl des zu installierenden BKW-Moduls gewährt, sondern einen Standard vorgeben will. „Will“ deshalb, weil das Unternehmen zum Zeitpunkt der Artikelerstellung noch ein passendes Modell recherchiert.

Das betrifft vor allem baurechtliche Aspekte. Denn im Baurecht sind PV-Balkon-Module nicht als geprüftes Elektroprodukt eingestuft, sondern als Glasprodukt. Die dazugehörige Norm DIN 18008 legt fest, dass ohne bauaufsichtliche Zulassung solche Glassolarmodule mit ihrer Oberkante in maximal vier Metern Höhe angebracht sein dürfen.

Diese Solarpaneele kommen ohne Glas daher. Sie sind somit für die Installation über 4 m Höhe geeignet. (Foto: Plugin Energy)

„Für die Praxis“, schreibt Vivawest, „würde das bedeuten, dass Anlagen mit Glas und ohne allgemein bauaufsichtliche Zulassung ausschließlich im Erdgeschoss aufgestellt werden dürften und dass solche Anlagen auf darüberliegenden Balkonen aufgrund der Höhe nicht zulässig sind.“

Ausnahme sind Module ohne Glas, für die die erwähnte allgemein bauaufsichtliche Zulassung nicht einzuholen ist. Und von diesen glasfreien Solarmodulen gibt es derzeit nur wenige Modelle.

Wie solltest du bei anderen großen Vermietern vorgehen?

Die anderen von uns angefragten Unternehmen antworteten leider nicht. Doch es gibt ein Muster:

Das liest sich zunächst außerordentlich kompliziert. Bedenke jedoch, dass in diesem Fall zwei Parteien Hand in Hand arbeiten müssen, um ihren Beitrag zur Energiewende zu leisten. Der Vermieter muss Schäden abwenden und du über die Modellwahl und fachgerechte Installation weiteren Schäden vorbeugen.

(Aufmacher: Pexels)

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