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Tischgrill auf Balkon

DiesenTischgrill für den Balkon gibt es auch als ausgewachsene Grillstation für den Garten (Bild: Peter Giesecke)

Grillen auf dem Balkon: Was ist erlaubt?

Kein Gesetz verbietet das Grillen auf dem Balkon. Mancher Mietvertrag schon. Und wenn der Nachbar sich belästigt fühlt, kommt dann doch die Polizei. Wir sagen euch, was ihr tun könnt.

Wer seinen Nachbarn ärgern will, stellt einen Holzkohlegrill auf den Balkon und erzeugt ordentlich viel Qualm.

Im Alltag sieht es meist anders aus: Ihr seid rücksichtsvoll, sagt rechtzeitig vorher Bescheid, grillt mit möglichst wenig Rauch, doch ein Nachbar beschwert sich trotzdem. Im schlimmsten Fall gibt das dann auch noch Ärger mit dem Vermieter – oder sogar mit der Polizei.

Immmer wieder entsteht Streit darüber, ob das Grillen auf dem Balkon erlaubt ist – und falls ja: unter welchen Bedingungen. Wir sagen euch, was wann verboten ist. Und wie ihr die Nachbarn möglichst wenig stört.

Mehr Infos zum Thema Grillen?

Dieser Beitrag ist nicht der einzige, den wir dazu geschrieben haben. Mehr Texte über das Grillen findet ihr auf unserer Themenseite Grillen.

Wann ist Grillen auf dem Balkon verboten?

Es gibt kein Recht, auf dem Balkon zu grillen. Es ist aber auch nicht grundsätzlich verboten.

Entscheidend ist, was im Mietvertrag steht. Wenn dort das Grillen auf dem Balkon untersagt ist, dann müsst ihr euch auch daran halten. Ansonsten darf der Vermieter euch eine Abmahnung schicken und – wenn ihr munter weitergrillt – sogar fristlos kündigen (Landgericht Essen, Urteil v. 07.02.2002, Az. 10 S 438/01).

Wo gegrillt wird, entsteht immer auch Rauch (Bild: Pexels/Samer Daboul)

Es kommt sogar auf die genaue Formulierung an: Das Grillen auf dem Balkon kann grundsätzlich verboten sein, aber auch nur eingeschränkt. So werdet ihr in einigen Mietverträgen oder Hausordnungen finden, dass nur das Grillen mit Kohle verboten ist (Amtsgericht Hamburg, Urteil v. 07.07.1972, Az. 40 C 229/72). Immerhin dürft ihr dann mit Elektro oder mit Gas grillen.

Wenn Mietvertrag oder Hausordnung keine Regel enthalten, ob ihr einen Balkongrill betreiben dürft, dann ist das Grillen auf dem Balkon auch grundsätzlich erlaubt – sofern andere Mieter nicht dadurch beeinträchtigt werden.

Denn dann gilt das Nachbarrecht und damit das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme. Was würdet ihr sagen, wenn der Nachbar auf dem Balkon oder der Terrasse unter euch die Kohle anfeuert, sobald ihr eure Wäsche zum Trocknen rausgestellt habt? Diese Belästigung könnt ihr untersagen.

Die Polizei kann aber auch direkt einschreiten, wenn eine Ordnungswidrigkeit nach dem Immissionsschutzgesetz besteht. Das kostet dann Geld. Allerdings muss es schon dicker Rauch sein, der beim Nachbarn ankommt. Oder Ruß hinterlässt.

Wie oft dürft ihr auf dem Balkon grillen?

Was bedeutet das nun im Alltag? Da es keine einheitliche Rechtslage gibt, haben mehrere Gerichte entschieden, unter welchen Bedingungen auf dem Balkon gegrillt werden darf. Denn auch wenn kein explizites Verbot herrscht, dürft ihr dennoch nicht jeden Tag den Grill anwerfen.

Und das ist nur eine Auswahl aus den vielen Urteilen.

So vermeidet ihr Streit mit den Nachbarn

Was könnt ihr nun tun, um Streit mit den Nachbarn zu vermeiden. Der erste Blick sollte in den Mietvertag oder in die Hausordnung gehen. Dort seht ihr, was verboten ist. Darüber hinaus solltet ihr alles dafür tun, das Ärgernis zu vermeiden – also den Rauch.

Bevor Fett heruntertropft und Rauch erzeugt: Legt das Grillgut in eine Aluschale und nicht direkt auf den Grillrost (Bild: Peter Giesecke)

Fazit: Immer an die Nachbarn denken

Mietvertrag oder Hausordnung können das Grillen auf dem Balkon verbieten. Letztere gilt nicht nur für Mieter, sondern auch für Besitzer einer Eigentumswohnung. Ansonsten ist das Grillen erlaubt, sofern ihr eure Nachbarn nicht zu sehr belästigt.

Wo genau die Grenze ist, haben unterschiedliche Gerichte unterschiedlich beantwortet. Wer gerne und oft grillt, wird damit in keinem Fall zufrieden sein. Besser ist es dann, sich mit dem Nachbarn gut zu stellen.

Was dort immer besser ankommt als qualmende Holzkohle, ist ein Elektrogrill. Auf dem Beitragsbild oben seht ihr zum Beispiel einen Elektrogrill von Severin, den wir für euch getestet haben – den PG 8106 Sevo GT.

Der Mietvertrag kann euch auch einen Elektrogrill auf dem Balkon verbieten, nicht aber in der Wohnung. Wenn der Nachbar sich also ungnädig zeigt und vom Balkon in der Etage über euch wutentbrannt herunterbrüllt, tragt ihr den Grill einfach in die Wohnung und brutzelt dort weiter.

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