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Gar nicht mal nur am Strand: EU-weites Roaming nimmt Reisenden ins benachbarte Ausland eine große Sorge. Bild: Vodafone

Gar nicht mal nur am Strand: EU-weites Roaming nimmt Reisenden ins benachbarte Ausland eine große Sorge. Bild: Vodafone

Roaming und findige Provider: Von selbst geht erst einmal gar nichts!

Seit dieser Woche sind die Roaming-Gebühren EU-weit abgeschafft. Doch ein paar Fallstricke gilt es zu umlaufen. Überprüft auf jeden Fall euren Tarif, bevor ihr all zu sorglos in Urlaub fahrt!

Ein paar Monate lang war ich der Chef mit meinem Sorglos-Urlaubstarif: 3 GB Inklusivvolumen, von dem 1 GB auch im EU-Ausland gelten. Sorgenfreies Surfen überall, sehr angenehm! Dann beschloss die EU, die Roaming-Gebühren abzuschaffen. Die ersten Mobilfunkanbieter setzten die Auflage schon vorher um. Spätestens seit dem 15. Juni 2017 aber könnt ihr euer Datenvolumen EU-weit frei nutzen.

Im Prinzip! Denn ein paar Dinge gibt es schon zu beachten. Nehmt meinen Sonderpassus als Beispiel. Just an jenem 15. Juni 2017 fragte ich mich, was das denn nun eigentlich für meinen Tarif bedeutet. Habe ich nun weiterhin 1 GB der 3 GB im Ausland frei oder die vollen 3 GB?

Ein – neumodischer – Chat mit einem Kundenberater meines Anbieters brachte dann die Erkenntnis: Von selbst geht da mal gar nichts! Für mich galten weiterhin nur die 1 GB im Ausland, die mir bislang in Form einer Sonderoption geschenkt wurden. Diese Option müsse ich erst kündigen, schrieb der Berater, erst dann könnte ich – mit allen damit verbundenen Konsequenzen – in das gesetzliche EU-Roaming-Paket wechseln.

Free Roaming everywhere? Jein

Freundlich wie er war, sagte er mir auch direkt wie das ging und ich kündigte diese Sonderoption. Aber nicht ohne ein komisches Gefühl in der Magengegend. „Mit allen damit verbundenen Konsequenzen“? Was sollte denn das heißen. Gesetzlich ist plötzlich besser als eine Sonderoption, die ich erst kündigen muss? Habe ich irgendwelche anderen Nachteile dadurch? Schon komisch.

Wer sich genau informiert, der weiß: Nein, es gibt keine Nachteile dadurch. Die EU-Verordnung sieht vor, dass wir alle seit dem 15. Juni 2017…

Das alles lief bei meinem Provider unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Wer die Medien der vergangenen Wochen verfolgt hat, der kennt seine Rechte. Aber ausdrücklich auf die neue Freiheit hingewiesen hat mich mein Provider nicht. Das ist einerseits verständlich – die Kosten muss er tragen. Besonders kundenfreundlich ist das aber nicht.

So oder so, mein Rat an euch: Bevor ihr jetzt in den Urlaub abdüst, dort munter facebookt, whatsappt oder videostreamt: Loggt euch erst einmal bei eurem Provider ein oder ruft an und überprüft die Details eures Vertrags. Nicht dass ihr am Ende, wie ich, unnötigerweise gebremst werdet oder gar euer blaues Wunder erlebt. Und dann: schönen Urlaub!

Beitragsbild: Vodafone

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