Die Roamingkosten im Sommerurlaub 2017

Ab 15. Juni 2017 dürfen laut EU-Verordnung keine Roamingkosten mehr berechnet werden. Doch es gibt Ausnahmen. Und auch wer vor diesem Stichtag in den Urlaub fährt, sollte einen Blick in die Tarife werfen.

Die Roamingkosten im Sommerurlaub 2017
Selfie im Strandurlaub (Bild: Pixabay/Ben_Kerckx)

Was uns die Mobilfunker für Telefonate, SMS und Daten im eigenen Land berechnen, soll auch in allen Ländern der EU gelten. Ab 15. Juni 2017 tritt eine EU-Verordnung in Kraft, die die Roaming-Gebühren abschafft. In den Standardtarifen der Netzbetreiber werden die Minuten und Megabyte, die im Ausland anfallen, einfach vom heimischen Konto abgezogen. Bei einer Allnet- und einer Daten-Flatrate hieße das keine Extrakosten – solange ihr es nicht übertreibt. Einige Netzbetreiber waren so nett, ihre Tarife bereits vorher anzupassen. Wir sagen euch, was ihr zahlen müsst.

Obergrenzen gegen Missbrauch

Derzeit dürfen die Mobilfunker bei einem Telefonat innerhalb des Urlaubslands oder nach Deutschland bis zu 6 Cent pro Minute, bei einer SMS bis zu 2 Cent aufschlagen. Die Netzbetreiber verzichten in ihren Standardtarifen (Telekom MagentaMobil, Vodafone Red, O2 Free) erst einmal darauf, führen aber Obergrenzen ein. Die Deutsche Telekom erlaubt 1000 Minuten und 1000 SMS pro Monat, bei Vodafone sind es 500 Minuten und 500 SMS, allerdings pro Tag. Danach kann es teuer werden: für jede weitere Minute oder SMS berechnet Vodafone 20 Cent. O2 beschränkt auch das Datenvolumen, dort steht maximal 1 GB pro Monat zur Verfügung. Pro SMS werden 7 Cent extra berechnet.

Da die aktuellen Tarife noch relativ neu sind, ist nicht zu erwarten, dass sie bis zum 15. Juni überarbeitet werden. Doch die Kosten, die der EU-Verordnung widersprechen, fallen zu diesem Tag einfach weg. Die Obergrenzen werden aber bleiben, da die Provider untereinander das Roaming noch in Rechnung stellen. So kann die Befreiung von Roamingkosten auf vier Monate im Jahr beschränkt werden, was einem normalen Urlaubsverhalten entsprechen soll. Pendler im Grenzbereich und Geschäftskunden sollten nach dem Stichtag in die Preisliste schauen, um keine Überraschung zu erleben. Auch sollen SIM-Karten nur noch an Kunden mit Wohnsitz im jeweiligen Land verkauft werden. Zumindest soll es einen Bezug zum Land geben, einen Arbeitsstelle beispielsweise. Aber auch hier ist noch unklar, wie die Netzbetreiber diesen Punkt interpretieren werden.

Schweiz, Island und Türkei

Die neuen Tarife ohne Roamingaufschläge gelten erst einmal nur in den 28 EU-Ländern, doch einige Netzbetreiber erweitern die Euro-Zone. So gilt für Kunden von O2 und Telekom in der Schweiz derzeit der EU-Tarif, bei Vodafone nicht. Auch bei Island, Norwegen und Liechtenstein solltet ihr aufgrund der engen Bindung an die EU nach dem 15. Juni noch einmal eine Blick in die Preisliste werfen. Was mit Großbritannien nach dem Brexit passiert, ist noch unklar. Die Türkei findet sich in den Standardtarifen meist nicht in der EU-Zone, in speziellen Türkei-Tarifen aber schon. Die Roaming-Konditionen gelten meist nur für Partnernetze in den jeweiligen Ländern. Oft sind das die Landesgesellschaften der eigenen Mutterkonzerne.

Für den normalen Urlaub sollten die neuen Roaming-Bedingungen, die am 15. Juni 2017 in Kraft treten, von jeglichen Zusatzgebühren befreien. Wer häufiger unterwegs ist (Rentner mit Zweitwohnsitz am Mittelmeer, Geschäftsleute, Berufspendler) sollte nach der Tarifumstellung den Kontakt zu seinem Mobilfunkanbieter suchen. Die bieten auch weitere Eurotarife an.

Bild: Pixabay/Ben_Kerckx

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