Drohnen in Deutschland: Das müsst ihr beim Verwenden künftig beachten

Drohnen bereiten vielen Menschen hierzulande viel Freude – beruflich und privat. Doch mit wachsender Beliebtheit steigen auch die Risiken. Mit neuen Regeln möchte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur für Sicherheit sorgen. Darauf müsst ihr jetzt achten.

Drohnen in Deutschland: Das müsst ihr beim Verwenden künftig beachten

Bundesverkehrsminister Dobrindt brachte kürzlich „Die neue Drohnenverordnung“ ins Bundeskabinett ein. Diese umfasst allerlei Aspekte, die auch wir als Besitzer einer regulär erworbenen Drohne beachten müssen. Vorweg sei gesagt: Wer sich für den Kauf eines Spielzeug-Quadrocopters entscheidet oder entschieden hat, muss sich nicht sorgen, von Bürokratie und komplizierten Gesetzen frustriert zu werden. In erster Linie möchte man Schadensfälle vermeiden und Menschen vor möglichen Gefahren bewahren. Zwar muss der Bundesrat diesen Beschlüssen noch zustimmen, mit sehr großer Wahrscheinlichkeit wird das auch so passieren.

Das wird sich ändern

Kennzeichnungspflicht gilt für Drohnen mit einem Gewicht ab 250 Gramm. Eine Plakette mit Namen und Adresse des Eigentümers soll helfen, im Schadensfall den Halter festzustellen. Bei kleineren und leichteren Multicoptern wird dies nicht nötig sein.

Bei unbemannten Luftfahrtssystemen ab 2 Kilogramm verlangt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur künftig einen Kenntnisnachweis. Diesen erhalten Besitzer durch eine gültige Pilotenlizenz, eine Bescheinigung nach Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle (auch online, ab 16 Jahren) oder einen Luftsportverein (ab 14 Jahren). Die Bescheinigungen gelten fünf Jahre, sie werden auf Modellfluggeländen nicht benötigt. Ausgenommen sind der Betrieb von Drohnen durch Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Das heißt:  THW oder Feuerwehr können Flugmodelle bis 5kg ohne nötige Erlaubnis verwenden. Für Nachtflüge mit Drohnen über 5 Kilogramm erteilen die Landesluftfahrbehörden Genehmigungen.

Wer Drohnen kommerziell nutzt, braucht erst ab Luftfahrsystemen über 5kg eine Erlaubnis. Auch wird das grundsätzliche Betriebsverbot außerhalb der Sichtweite in diesem Fall aufgehoben.

Die neue Verordnung. (Foto: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur)
Die neue Verordnung. (Foto: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur)

Wann darf ich Drohnen nicht verwenden?

Ein Betriebsverbot erfolgt unter folgenden Bedingungen:

  • Außerhalb der Sichtweite für Geräte unter 5kg;
  • In und über sensiblen Bereichen. z.B. Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Menschenansammlungen, Anlagen und Einrichtungen wie JVAs oder Industrieanlagen, oberste und obere Bundes- oder Landesbehörden, Naturschutzgebiete;
  • Über bestimmten Verkehrswegen;
  • In Kontrollzonen von Flugplätzen (auch An- und Abflugbereiche von Flughäfen),
  • In Flughöhen über 100 Metern über Grund. Dieses Verbot gilt nicht auf Modellfluggeländen.
  • Über Wohngrundstücken, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25kg beträgt oder das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen. Ausnahme: Der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten Betroffene stimmt dem Überflug ausdrücklich zu,
  • Über 25kg (gilt nur für „Unbemannte Luftfahrtsysteme“).

Ausnahmen können von den verantwortlichen Behörden erteilt werden. Generell gilt, dass unbemannte Flugmodelle bemannten Luftfahrzeugen und unbemannten Freiballonen ausweichen müssen.

Ferner ist der Einsatz von Videobrillen erlaubt, sofern sich die Drohnen nicht höher als 30 Meter vom Boden befinden und die Copter nicht mehr als 250 Gramm wiegen.

Sinnvolle Regelungen

Drohnen werden schneller, besser, leistungsstärker und komplexer. Mit den sinkenden Preisen steigt die Beliebtheit an solchen „Spielzeugen“, aber damit erhöhen sich zugleich die Risiken für die Allgemeinheit. Ich halte es schon für sinnvoll, entsprechende Regeln einzuführen, an die sich Käufer halten müssen. Dass Drohnen bereits oberhalb von 250 Gramm eine Kennzeichnung verlangen – damit kann wohl jeder leben, denke ich. Und dass für große Flugmodelle Kenntnisse abverlangt werden, dürfte sicherlich nicht schaden.

Übrigens gibt’s auch Drohnen auf euronics.de.

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