Dank TKG-Novelle: Verträge leichter kündigen

Früher kündbare Langzeitverträge, leichter durchschaubare Verträge, schnelleres Internet. Die Neuauflage des Telekommunikationsgesetzes soll vieles verbessern.

Dank TKG-Novelle: Verträge leichter kündigen

Bundestag und Bundesrat haben Gesetzesänderungen zum Telekommunikationsgesetz verabschiedet, die ab Dezember 2021 in Kraft treten. Diese Vorteile bietet euch das:

Lange Vertragsverlängerungen gehören der Vergangenheit an

Viele Internet- und Handyverträge haben heutzutage eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Daran wird sich auch erst einmal nichts ändern. Nach dieser Laufzeit war es aber bisher so, dass wenn ihr nicht rechtzeitig kündigt, der Vertrag für weitere 12 Monate läuft. Ab dem 1. Dezember 2021 ist das nicht mehr der Fall. Denn die TKG-Novelle schreibt vor, dass Verträge nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit monatlich kündbar sind. 

Wenn ihr also die Kündigungsfrist versäumt, seid ihr ab Dezember nicht mehr für ein weiteres Jahr an euren Internet- oder Telefonanbieter gebunden, sondern könnt monatlich kündigen. Das gilt auch für bereits bestehende Verträge. Zusätzlich müssen euch die Anbieter mindestens einmal im Jahr schriftlich darüber informieren, wenn es euren Tarif mittlerweile zu besseren Konditionen oder einem besseren Preis gibt. So seid ihr in keinem Fall über viele Jahre in einem schlechten Vertrag gefangen. 

Internet- und Mobilvertrag können schneller gekündigt werden. Quelle: Unsplash/ Benjamin Dada

Außerdem wird es einfacher, euren Internet-Vertrag zu kündigen, wenn ihr umzieht. Bisher war es so, dass der alte Vertrag einfach weiter läuft, sofern euer Anbieter euch auch an eurem neuen Wohnort mit Internet versorgen kann. So einfach ist das ab dem 1. Dezember 2021 allerdings nicht mehr. Damit der Vertrag wie vorher weiterlaufen kann, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: 

  1. Euer Anbieter muss euch auch am neuen Wohnort mit mindestens der gleichen Internetgeschwindigkeit versorgen können wie am alten Wohnort. 
  2. Der Anschluss muss frei sein: Wenn ihr mit einer anderen Person zusammenzieht, die bereits einen Vertrag in dieser Wohnung hat, ist der Anschluss belegt. 

In beiden Fällen könnt ihr euren bestehenden Vertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist kündigen. 

Vertragszusammenfassungen geben euch mehr Transparenz

Mit der neuen Gesetzgebung sind Telekommunikationsanbieter außerdem dazu verpflichtet, euch vor dem Vertragsabschluss eine Vertragszusammenfassung zu geben. Das ist ein Dokument, in dem die Details von eurem Vertrag in klaren Worten zusammengefasst und übersichtlich dargestellt sind. Es enthält Informationen darüber, wie welche Geräte ihr bekommt, wie lange der Vertrag läuft, eine klare Auflistung der Preise, wann was bezahlt werden muss, welche Dienstleistungen ihr bekommt und mehr. 

Dieses Dokument dient dazu, euch vor untergeschobenen Dienstleistungen oder Geräten zu schützen, die zum Beispiel auf der Webseite nicht unbedingt klar ersichtlich waren. Auch wenn ihr einen Vertrag am Telefon oder im Shop des Anbieters abschließen möchtet, ist der Anbieter dazu verpflichtet, euch eine schriftliche Vertragszusammenfassung auszuhändigen, bevor ihr den Vertrag unterzeichnet. 

Auch im Shop ist eine Vertragszusammenfassung Pflicht. Quelle: Unsplash/ Leon Seibert

So könnt ihr noch einmal alle Preise und Konditionen durchgehen, bevor ihr euch auf irgendetwas einlasst. Nehmt euch ruhig Zeit und schaut euch die Zusammenfassung in Ruhe an. Wenn dort etwas drin steht, was so nicht abgesprochen war oder unverständlich ist, wendet euch einfach an den Anbieter, bevor ihr etwas unterzeichnet. 

Denn laut Gesetz sollt ihr ausreichend Zeit haben, um die Vertragsinhalte zu prüfen. Wie viel Zeit das genau ist, ist aber leider nicht festgelegt und vom einzelnen Angebot abhängig. Wenn es sich zum Beispiel um ein zeitlich begrenztes Angebot des Anbieters handelt, gilt die Zusammenfassung auch nur für die Zeit des Angebots. 

Anbieter müssen für schnelles Internet sorgen

Dazu soll das neue TKG schnelles Internet für alle bringen. Voraussichtlich ab Mitte 2022 sollt ihr euch bei der Bundesnetzagentur über zu langsames Internet beschweren und gleichzeitig eine schnellere Breitbandleitung einfordern können. Daraufhin prüft die Bundesnetzagentur eure Beschwerde und beantragt einen Anbieter mit der Verlegung eine schnellere Leitung. So soll es in der Theorie funktionieren. Wie gut das in der Praxis klappt, werden wir sehen. 

Eine wichtige Frage ist hier: Ab wann ist das Internet zu langsam? Eine feste Mindestgeschwindigkeit ist im Gesetz so erst mal nicht vorgesehen. Stattdessen soll das Verkehrsministerium jährlich zusammen mit dem Verkehrsausschuss und Bundestag abstimmen, welche Mindestgeschwindigkeit zeitgemäß ist. 

Kann die TGK-Novelle für schnelleres Internet sorgen? Quelle: Unsplash/ Thomas Jensen

Aktuell sieht es so aus, als wenn die angestrebte Geschwindigkeit bei 30 Mbit pro Sekunde liegen soll. Das ist schon ganz ordentlich und zeitgemäß. Wenn ich bedenke, dass ich mich hier immer noch mit 16 Mbit pro Sekunde rumärgern muss. Ich denke, so geht es vielen, die in einer ländlichen Region wohnen. 

Fazit: TKG-Novelle soll vieles besser machen

Das neue Telekommunikationsgesetz bringt einige Neuerungen, die vor allem euch als Konsument zugutekommen. Es gibt euch mehr Flexibilität durch kürzere Vertragsverlängerungen, mehr Transparenz durch die Vertragszusammenfassung und soll den Breitbandausbau in Deutschland fördern. Damit gehen wir auf jeden Fall in die richtige Richtung. Ich hoffe nur, dass die TKG-Novelle dann auch in der Praxis so umgesetzt wird, wie es auf dem Papier vorgesehen ist.

Was ist das Telekommunikationsgesetz (TKG)?

Das Telekommunikationsgesetz oder kurz TKG, beschreibt, welche Regeln Telekommunikationsanbieter einhalten müssen, wenn sie Verträge abschließen und Konditionen festlegen. Für den Endnutzer, also euch, ist das Gesetz interessant, weil die aktuelle Neuauflage des Gesetzes, die sogenannte TKG-Novelle, viele Vorteile für Kunden bietet. 

Titel: Unsplash/ Joshua Sortino

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