Drohnen in Deutschland: Bundesministerium plant neue Regelungen und Flug-Führerschein

Drohnen in Deutschland: Bundesministerium plant neue Regelungen und Flug-Führerschein

Sie bereiten mittlerweile vielen Menschen hierzulande große Freude, doch können sie auch für Probleme sorgen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur plant neue Regeln für Drohnen-Flüge in Deutschland. Das werdet ihr künftig beachten müssen.

Mögliche Gefahren

Das BMVI sieht in privaten Multicoptern durchaus ein Gefährdungspotential, da die Drohnen abstürzen oder kollidieren können. Bereits jetzt müssen Vorgaben beachtet werden, speziell beim Verwenden von Profi-Quadrocoptern und größeren Fluggeräten. Bundesverkehrsminister Dobrindt sieht allerdings die Notwendigkeit, die Regelungen zu verschärfen. So meint er dazu: „Ich werde die Nutzung von Drohnen deshalb neu regeln: Drohnen sollen zukünftig registriert werden, um den Eigentümer identifizieren zu können. Drohnen-Flüge in Wohngebieten, über Bundesfernstraßen, Eisenbahnlinien, Unglücksorten, Einsatzgebieten der Polizei oder Industrieanlagen werden verboten. Für den Betrieb von gewerblichen Drohnen werden zukünftig luftrechtliche Kenntnisse vorgeschrieben.

Besitzer der DJI Phantom 3 werden sicherlich betroffen sein.
Besitzer der DJI Phantom 3 werden sicherlich betroffen sein.

Letztlich muss man sich nicht zwangsläufig sorgen: Wer sich eine winzige bzw. einfach geartetete Drohne mit Smartphone-Steuerung zulegen möchte, wird daran auch künftig nicht gehindert. Vielmehr sind Drohnen mit einem Gewicht ab 500 Gramm betroffen, Besitzer müssen hier neue Aspekte beachten. Beispielsweise ist für gewerbliche Nutzer künftig ein Führerschein angedacht, bei dem Kenntnisse nachgewiesen werden sollen. Das Luftfahrt-Bundesamt erteilt letztlich Lizenzen, die eine kommerzielle Verwendung legitimieren. Landesbehörden werden Flüge auch außerhalb der Sichtweise erlauben können.

Für den Privatgebrauch

Im Privatgebrauch wiederum dürfen sich Drohnen nicht mehr in einer Höhe von mehr als 100 Metern bzw. außerhalb der Sichtweite des Steuerers befinden. Tabu sind grundsätzlich militärische Anlagen, Menschenansammlungen, Katastrophengebiete oder Einsatzorte der Polizei sowie Kraftwerke oder Industriegebiete. Wer bereits beispielsweise eine DJI Phantom 3 oder ähnlich geartete Drohnen sein Eigen nennt, weiß längst um strikte Regelungen, die nun noch etwas konkretisiert werden. Aber es sei auch betont: Gerade die Quadrocopter, die im niedrigen und mittleren Preissegment angesiedelt sich und der reinen Unterhaltung dienen, sind davon nicht oder kaum betroffen. Entsprechende Kennzeichnungen sind für die Zukunft geplant, um Kunden vor dem Kauf zu informieren.

Nicht weiter relevant für Nutzer günstiger Drohnen, die unter anderem eh technisch limitiert sind.
Nicht weiter relevant für Nutzer günstiger Drohnen, die unter anderem eh technisch limitiert sind.

Weitere Einzelheiten erhaltet ihr auf der Webseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Neue Beiträge abonnieren!

Täglich frisch um 17 Uhr im Postfach

Themenauswahl

Änderungen jederzeit über die Abo-Verwaltung möglich – weitere Themen verfügbar

Jetzt kommentieren!

Ein Kommentar zu “Drohnen in Deutschland: Bundesministerium plant neue Regelungen und Flug-Führerschein

  1. Pingback: Parrot Bebop 2: Alltags-Quadrocopter für ambitionierte Flieger | GamingGadgets.de

Schreibe einen Kommentar

*
*
Bitte nimm Kenntnis von unseren Datenschutzhinweisen.