Geplante Obsoleszenz in Elektrogeräten: Hersteller sollen Lebensdauer angeben

Geplante Obsoleszenz in Elektrogeräten: Hersteller sollen Lebensdauer angeben

Bereits vor Monaten forderte das Umweltbundesamt eine Mindesbetriebsdauer für elektronische Geräte. Mit einer Studie möchte man noch einmal betonen: Hersteller sollen angeben, wie lange ihre Laptops, Smartphones oder Bildschirme funktionieren werden.

In einer neuen Studie verlangt Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes, eine konkrete Angabe, wie lange Elektrogeräte realistisch betrachtet genutzt werden können. Informationen wie die voraussichtlichen Nutzungsstunden wären eine Bereicherung für die Konsumenten. Und anhand einiger präsentierter Beispiele wohl auch dringend nötig.

Was hält wie lange?

Für einen aktuellen Bericht des Umweltbundesamtes wurden zahlreiche Geräte genauer untersucht und unter anderem auf ihre werkstoffliche Obsoleszenz geprüft. Auffällig waren etliche Aspekte: Viele Notebooks und Smartphones waren so verarbeitet, dass eine Reparatur aufwändig und damit kostspielig war. Dabei sind Akku, Display und Tasten gerade die Komponenten, die am schnellsten ausfallen.

Umfragen zufolge waren bei Notebooks der Hauptgrund (zirka 1/3) für Ausfälle ein defekter Akku, was zu einem Entsorgen dieser führte. Aber auch andere Faktoren spielen eine Rolle: Das Einstellen des (Software-)Supports und die psychologische Obsoleszenz sind von großer Relevanz. Letztgenannte ist dafür verantwortlich, dass Konsumenten das Gefühl vermittelt wird, einen neuen Computer oder vor allem ein neues Smartphone kaufen zu müssen, weil das aktuelle veraltet ist. Hierzu gesellt sich die ökonomische Obsoleszenz – es ist zum Teil gar nicht mehr möglich, Arbeitsspeicher zu erweitern oder Akkus einfach zu tauschen.

Anders bei Haushaltsgeräten

Interessanterweise verhält es sich beispielsweise bei Waschmaschinen anders. Hier werden Geräte oft deutlich älter, der Durchschnitt im Rahmen der Umfrage des Umweltbundesamtes lag bei 11,6 Jahren. In fast 80 Prozent der Fälle erfolgte die Entsorgung nach einem Defekt.

Hält doch länger?
Hält doch länger?

Generell lesen sich die Angaben durchaus spannend. So sei das Verkalken eines Wasserkochers ein Entsorgungsgrund, keineswegs aber die Ursache für einen Defekt. Auch andere Rückschlüsse machen deutlich, dass es etliche Gründe gibt, die Menschen dazu führt, einen Neuerwerb in Erwägung zu ziehen. Für das Bundesamt ist es aus ökologischer Sicht „unabdingbar“, eine möglichst lange Nutzung von Elektro- und Elektronikgeräten zu favorisieren. Das sei schließlich umweltfreundlicher und würde Ressourcen schonen. Dies würde Käufer aber nicht davon abhalten, aus Prestigegründen oder zum Erhalten neuer Funktionen funktionierende Maschinen, Computer etc. zu ersetzen.

Als Ziel sieht man es an, Industrie und Politik davon zu überzeugen, eine Mindeslebensdauer durchzusetzen sowie die Produktlebensdauer zu verlängern. Dies soll durch Normen und Standards sowie konkrete Lebensdaueranforderungen erreicht werden. Zusätzlich soll Verbrauchern verdeutlicht werden, dass es lohnenswert sein kann, auf Qualität der Produkte (Lebenserwartung) und Nachhaltigkeit zu achten.

Dennoch: Aktuell existiert nur diese aufschlussreiche Zusammenfassung des Bundesamtes. Ob daraus später einmal Gesetzesvorlagen entstehen? Das werden wohl die nächsten Monate und Jahre zeigen.

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